Seit längerem stehen kombinierte orale Kontrazeptiva, kurz KHK, aufgrund des erhöhtem Thromboserisikos in der Kritik. Nun informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über das Risiko und die Einführung einer verpflichtenden Checkliste.
Ärzt:innen sollen häufiger kombinierte orale Kontrazeptiva (KHK) mit geringem Thromboserisiko abgeben. Hierzu gehören die Wirkstoffe Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat. Damit Gynäkolog:innen vermehrt zu diesen Präparaten greifen, werden Schulungsunterlagen verpflichtend. Innerhalb des Beratungsgespräches müssen die Mediziner:innen eine Checkliste abarbeiten.
Diese Checkliste soll Arzneimittel- und Anwendungsrisiken verringern. Laut Checkliste sind Thromboembolien ein bedeutendes Risiko bei der Anwendung von KHK – das individuelle Risiko der Frau ist von weiteren Faktoren abhängig, diese sollten im Gespräch erfragt werden. Sollten Ärzt:innen abweichend von den Empfehlungen ein Präparat mit mittlerem oder erhöhtem Thromboserisiko verschreiben, so muss ein ausführliches Beratungsgespräch vorausgegangen sein. In der Apotheke können Apotheker:innen und PTA auf das Risiko hinweisen. Zusätzlich kann erfragt werden, ob die Frauen über die ersten Anzeichen einer Thrombose informiert sind.
Folgende Punkte sollten erläutert werden:
Bei folgenden Gegebenheiten sollte kein KHK verordnet werden:
Bei folgenden Punkten sollte die Verordnung kritisch abgewogen werden:
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