Orale Kontrazeptiva

Pille: Rote-Hand-Brief und verpflichtende Checkliste

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Berlin -

Seit längerem stehen kombinierte orale Kontrazeptiva, kurz KHK, aufgrund des erhöhtem Thromboserisikos in der Kritik. Nun informiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über das Risiko und die Einführung einer verpflichtenden Checkliste.

Ärzt:innen sollen häufiger kombinierte orale Kontrazeptiva (KHK) mit geringem Thromboserisiko abgeben. Hierzu gehören die Wirkstoffe Levonorgestrel, Norethisteron oder Norgestimat. Damit Gynäkolog:innen vermehrt zu diesen Präparaten greifen, werden Schulungsunterlagen verpflichtend. Innerhalb des Beratungsgespräches müssen die Mediziner:innen eine Checkliste abarbeiten.

Checkliste wird Pflicht

Diese Checkliste soll Arzneimittel- und Anwendungsrisiken verringern. Laut Checkliste sind Thromboembolien ein bedeutendes Risiko bei der Anwendung von KHK – das individuelle Risiko der Frau ist von weiteren Faktoren abhängig, diese sollten im Gespräch erfragt werden. Sollten Ärzt:innen abweichend von den Empfehlungen ein Präparat mit mittlerem oder erhöhtem Thromboserisiko verschreiben, so muss ein ausführliches Beratungsgespräch vorausgegangen sein. In der Apotheke können Apotheker:innen und PTA auf das Risiko hinweisen. Zusätzlich kann erfragt werden, ob die Frauen über die ersten Anzeichen einer Thrombose informiert sind.

Folgende Punkte sollten erläutert werden:

  1. das jeweilige Thromboserisiko des verordneten KHK
  2. Symptome einer Thromboembolie
  3. Einfluss der intrinischen Risikofaktoren

Bei folgenden Gegebenheiten sollte kein KHK verordnet werden:

  • vorliegende Aura-Migräne
  • Diabetes Mellitus mit Gefäßschädigung
  • bereits durchlaufende Thromboembolien, Herzinfarkt oder Schlaganfall, bestehender Angina pectoris oder transistorische ischämische Attacken (Minderdurchblutung im Gehirn, „Mini-Schlaganfall“)
  • Hypertonie (systolisch über 160 mmHg und diastolisch über 100 mmHg)
  • sehr hohe Blutfettwerte
  • anstehende größere Operationen mit darauffolgender Immobilität über einen längeren Zeitraum

Bei folgenden Punkten sollte die Verordnung kritisch abgewogen werden:

  • BMI über 35
  • Älter als 35 Jahre
  • Raucher
  • Kardiovaskuläre Vorerkrankungen
  • Migräneanfälle
  • wenige Wochen zurückliegende Entbindung
  • anstehende Flüge über vier Stunden
  • andere Erkrankungen oder Medikamenteneinnahmen, die das Thromboserisiko erhöhen, wie beispielsweise chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Cortisoneinnahme
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