Das Entlassrezept ist ein Bürokratiemonster mit zahlreichen Stolperfallen. Die Ersatzkassen haben bereits eine Friedenspflicht bis Jahresende vereinbart. Jetzt zieht die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) nach und schließt sich der AOK Hessen und der IKK Classic mit einer Übergangsregelung bis an 30. Juni 2024 an.
Um den Apotheken weiterhin Sicherheit bei der Belieferung von Entlassrezepten zu geben und die Versorgung der Versicherten zu gewährleisten, hat die SVLFG eine Übergangsfrist vereinbart. Dabei gilt:
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