Die Apothekenkammer Nordrhein (AKNR) wollte mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Bloomwell vorgehen. Die Cannabis-Plattform sollte damit wegen der unzulässiger Werbung mit Rabatten und Gewinnen im Zusammenhang mit Rezeptanfragen belangt werden. Das Landgericht Frankfurt (LG) teilte die Argumentation der Kammer jedoch nicht und entschied zugunsten der umstrittenen Plattform.
Die AKNR sah die Werbung mit Rabatten und Gewinnen im Zusammenhang mit künftigen Rezeptanfragen durch Bloomwell als unzulässig an. Doch das LG folgte dieser Argumentation nicht. Das Gericht argumentierte, dass sich die beanstandete Werbung der Plattform auf Rabatte für ärztliche Leistungen wie Rezeptanfragen oder Sprechstunden beziehe, jedoch nicht auf Leistungen einer Apotheke. Im Fall von Bloomwell handele es sich demnach nicht um Werbung zur Absatzförderung von Apothekenprodukten, sondern nur um die Bewerbung vorgeschalteter ärztlicher Dienstleistungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Wir begrüßen die Entscheidung des LG Frankfurt und sehen uns in unserer Position bestätigt, dass Unternehmen innerhalb der hierzulande geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen engagiert innovative Lösungen im Gesundheitssektor entwickeln und bewerben können“, erklärte Dr. Julian Wichmann, CEO von Bloomwell. „Wir werden weiterhin für unsere Rechte und für die Rechte der Cannabis-Patient:innen in Deutschland einstehen und diese nicht willkürlich in die Schranken weisen lassen, wenn es sein muss auch auf gerichtlichem Wege.“
Erst im Dezember 2023 hatte das Oberlandesgericht in einem anderen Verfahren zugunsten der Bloomwell-Tochter Algea Care entschieden. In diesem Fall ging es darum, dass Algea Care als Vermittlerin ärztlicher Behandlungsleistungen mit Rabatten werben darf, solange diese Rabatte von Algea Care selbst getragen werden und die ärztlichen Leistungen vollständig auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) honoriert werden.
Die erneute Entscheidung zugunsten Bloomwells könnte eine Signalwirkung für weitere Auseinandersetzungen im Bereich der Digitalisierung und Vernetzung des Gesundheitswesens haben, so Wichmann.