Rabatte für Cannabis-Rezeptanfragen
Bloomwell: Kammer scheitert vor Gericht Lilith Teusch, 14.01.2025 14:57 Uhr

AKNR scheitert vor Gericht: Bloomwell darf weiterhin mit Rabatten für ärztliche Leistungen werben.
Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin -
Die Apothekenkammer Nordrhein (AKNR) wollte mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Bloomwell vorgehen. Die Cannabis-Plattform sollte damit wegen der unzulässiger Werbung mit Rabatten und Gewinnen im Zusammenhang mit Rezeptanfragen belangt werden. Das Landgericht Frankfurt (LG) teilte die Argumentation der Kammer jedoch nicht und entschied zugunsten der umstrittenen Plattform.