Schnell ist es passiert: Ein Rezept mit fehlender Arztunterschrift rutscht bei der Kontrolle durch. Sind alle anderen Angaben korrekt und ist der Arztstempel vorhanden, kann die fehlende Signatur trotzdem Grund für eine Retaxierung in voller Höhe sein. Was gilt es zu beachten?
Zwar sollen mit dem ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) einige Retaxationen zukünftig unterbunden werden, aber klassische Rezeptformalien müssen weiterhin durch die Apotheke geprüft werden. So gehört auch die Arztunterschrift zu den zwingenden Kriterien, eine Retaxation ausschließen zu können. Fehlt diese, kann die Krankenkasse den Abrechnungsbetrag in voller Höhe kürzen. Besonders bitter ist das bei Hochpreisern.
Laut § 129 Abs. 4d SGB V in der Fassung des ALBVVG ist eine Retaxation ausgeschlossen, wenn:
Erfolgt eine Retax aufgrund der fehlenden Unterschrift des Arztes oder der Ärztin, kann die Apotheke nur auf Einsicht der Krankenkasse hoffen, da sie in diesem Fall rechtlich auf der richtigen Seite steht. Gegebenenfalls kann durch ein Schreiben des Verordners die korrekte Belieferung des Rezeptes durch die Apotheke bestätigt werden.
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