Retaxgefahr: Arztunterschrift fehlt Sandra Piontek, 18.08.2023 08:55 Uhr
Schnell ist es passiert: Ein Rezept mit fehlender Arztunterschrift rutscht bei der Kontrolle durch. Sind alle anderen Angaben korrekt und ist der Arztstempel vorhanden, kann die fehlende Signatur trotzdem Grund für eine Retaxierung in voller Höhe sein. Was gilt es zu beachten?
Zwar sollen mit dem ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz) einige Retaxationen zukünftig unterbunden werden, aber klassische Rezeptformalien müssen weiterhin durch die Apotheke geprüft werden. So gehört auch die Arztunterschrift zu den zwingenden Kriterien, eine Retaxation ausschließen zu können. Fehlt diese, kann die Krankenkasse den Abrechnungsbetrag in voller Höhe kürzen. Besonders bitter ist das bei Hochpreisern.
Retax zukünftig ausgeschlossen
Laut § 129 Abs. 4d SGB V in der Fassung des ALBVVG ist eine Retaxation ausgeschlossen, wenn:
- die Dosierangabe auf der Verordnung fehlt
- das Ausstellungsdatum der Verordnung fehlt oder nicht lesbar ist, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 festgelegte Belieferungsfrist von Verordnungen um bis zu drei Tage überschritten wird, es sei denn es handelt sich um Verordnungen nach § 39 Absatz 1a, Verordnungen von Betäubungsmitteln oder Verordnungen von Wirkstoffen, für die kürzere Belieferungsfristen festgelegt sind
- die Abgabe des Arzneimittels vor der Vorlage der ärztlichen Verordnung erfolgt
- die Genehmigung der zuständigen Krankenkasse bei Abgabe des Arzneimittels fehlt und diese nachträglich erteilt wird
Auf Kulanz hoffen
Erfolgt eine Retax aufgrund der fehlenden Unterschrift des Arztes oder der Ärztin, kann die Apotheke nur auf Einsicht der Krankenkasse hoffen, da sie in diesem Fall rechtlich auf der richtigen Seite steht. Gegebenenfalls kann durch ein Schreiben des Verordners die korrekte Belieferung des Rezeptes durch die Apotheke bestätigt werden.