Aktuell erlebt Deutschland eine starke Grippewelle. In der 5. Kalenderwoche meldete das Robert Koch-Institut (RKI) etwa 2000 Fälle von grippeähnlichen Erkrankungen pro 100.000 Menschen. Bei Grippe und Erkältungen können neben ärztlich empfohlenen Medikamenten auch elektrische Inhalationsgeräte die Symptome lindern. Die Wahl des richtigen Gerätes hängt vom Verwendungszweck ab. Der TÜV-Verband weißt auf entscheidende Merkmale hin, auf die Verbraucher:innen beim Kauf achten sollen.
„Inhalatoren, oft auch Vernebler genannt, können bei verschiedenen Beschwerden der oberen und unteren Atemwege eingesetzt werden“, weiß Mark Küller, Referent für Medizinprodukte beim TÜV-Verband. „Die Geräte kommen zum Beispiel bei grippalen Infekten, chronischem Asthma oder intensiven Stimmgebrauch zum Einsatz.“
Inhalatoren vernebeln entweder Kochsalzlösung oder Medikamente. Man atmet diesen Nebel durch eine Maske oder ein Mundstück ein. Das hilft, Schleim in Bronchien oder Lunge zu lösen. „Bei chronischen Atemwegserkrankungen sollte der Einsatz eines Inhalationsgerätes grundsätzlich nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin erfolgen.“
Als altes Hausmittel gegen Erkältungen gilt das Einatmen von Dampf aus einer Schüssel mit heißem Wasser. Manchmal werden noch Kochsalz oder ätherische Öle hinzugefügt. Dass das genau so gut funktioniert wie eine echte Inhalation, ist leider ein Irrglaube: Der Dampf kann die Salzteilchen nicht mit in die Atemwege nehmen. Das liegt daran, dass Salz bei einer höheren Temperatur siedet als Wasser. Zudem sind die Dampftröpfchen zu groß, um in tiefere Teile der Atemwege kommen.
„Inhalatoren sind sicherer, da nicht mit heißem Wasser hantiert werden muss, wirksam und bequem in der Anwendung“, so Küller. „Die feinen Aerosolpartikel transportieren den Wirkstoff tief in die Lunge.“
Es gibt verschiedene Arten von Inhalatoren, abhängig von deren technischen Funktionen. Die Preise liegen zwischen 30 und 250 Euro und sind abhängig von Funktionen und Zubehör. Wenn Verbraucher:innen unsicher sind, welches Gerät sie wählen sollen, können sie ihre Ärztin oder ihren Arzt um Rat fragen. Liegt eine medizinische Notwendigkeit und somit ein ärztliches Rezept vor, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten für das Inhalationsgerät abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Folgende Inhalator-Arten gibt es:
Die Wahl des richtigen Geräts hängt vom Verwendungszweck ab. Für unkomplizierte Erkrankungen wie Schnupfen oder Husten und zur Vorbeugung kann man jedes Gerät nutzen. Bei schweren Krankheiten kommt es auf das Medikament an. Darüber hinaus sollten sich Verbraucher:innen die Frage stellen, ob für sie eher ein Tisch- oder ein portabler Tascheninhalator in Frage kommt. „Tischgeräte sind in der Regel leistungsstärker“, sagt Küller. „Dadurch ist die Behandlungszeit deutlich kürzer.“ Für Patientinnen, die viel unterwegs sind, eignet sich eher ein portabler Inhalator.
Als weitere wichtige Kriterien gibt der Tüv-Verband die Folgenden an:
Küller ergänzt: „Verbraucher sollten beim Kauf darauf achten, dass in der Produktbeschreibung entsprechende Hinweise auf die Zertifizierung zu finden sind.“ Eine gute Orientierung können auch Siegel unabhängiger Prüfstellen wie der TÜV-Organisationen bieten. Sie überprüfen zum Beispiel die vom Hersteller angegebenen Aerosoleigenschaften und die Qualität.
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