Weltmeisterschaft

Fußball schauen: Chefs dürfen abmahnen

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Berlin -

Heute beginnt die Fußballweltmeisterschaft in Russland. Das deutsche Team muss am Sonntag gegen Mexiko antreten. Apothekenmitarbeiter dürfen jedoch nicht ohne Weiteres die Spiele im Backoffice verfolgen. Abmahnungen für Fußball schauen während der Arbeitszeit sind rechtens, warnt die Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern.

Ein Großteil der Gruppenspiele der deutschen Mannschaft wird erst abends angepfiffen, am 27. Juni müssen die Spieler gegen Südkorea jedoch bereits um 16 Uhr antreten. Selbst wenn Mitarbeiter nur kurz einen Blick auf den Bildschirm werfen – etwa um den Zwischenstand zu checken – können sie laut IHK zur Rechenschaft gezogen werden. Auch wenn dies am Arbeitsplatz eines Kollegen passiert, kann der Inhaber eine Abmahnung aussprechen. Grundsätzlich bestehe kein Anspruch, die Spiele im laufenden Betrieb im Fernsehen zu verfolgen. In der Regel würde dies einem konzentrierten Arbeiten entgegenstehen.

Beim Radio sieht es anders aus. Laut IHK kommt es darauf an, ob Kundenverkehr besteht oder andere Kollegen gestört werden können. Sei dies nicht der Fall und werde die Arbeit währenddessen konzentriert, zügig und fehlerfrei erledigt, sei das Radiohören in der Regel zulässig. Über das Internet dürfen Mitarbeiter die Spiele nur ansehen, wenn zuvor die private Nutzung erlaubt wurde. „Bei der Verfolgung eines ganzen Fußballspieles im Internet via Live-Stream wird eine exzessive Internetnutzung anzunehmen sein, die von der Erlaubnis nicht mehr gedeckt ist und daher zur Abmahnung oder gar Kündigung führen kann.“

Wichtig ist die Absprache zwischen Angestellten und Chef: Im Team sollte bestenfalls eine einvernehmliche Lösung zum Umgang mit dem Wettkampf gefunden werden. Dabei kann besonders spielbegeisterten Kollegen entgegen gekommen werden: Vereinbart werden kann laut IHK etwa, dass Fußballfans an Spieltagen der WM früher Feierabend machen dürfen. Sie müssten die fehlende Arbeitszeit an einem anderen Tag nachholen. Untereinander könnten Schichten getauscht werden. „Nach den Erfahrungen früherer Weltmeisterschaften werden in den meisten Unternehmen pragmatische Regelungen gefunden.“

Apotheken mit Betriebsrat können allgemeine Regeln zum Radiohören oder zur Internetnutzung laut IHK nicht ohne Absprache mit den Arbeitnehmervertretern festlegen. Das Gremium hat dabei Mitbestimmungsrechte. Apotheker, PTA oder PKA, die im Trikot in die Apotheke kommen möchten, müssen die Kleiderordnung zuvor mit dem Chef absprechen. In vielen Betrieben ist die Handhabe während Spielen der deutschen Elf locker geregelt. Werden nach Feierabend Spiele angesehen, haben Mitarbeiter selbstverständlich keinen Anspruch darauf, wegen der Veranstaltung am nächsten Tag später in die Offizin zu kommen.

Rechtliches gilt es auch bei der Dekoration oder Werbung zu beachten. Denn die Fußball-WM ist ein Markenprodukt der FIFA (Fédération Internationale de Football Association). Die Organisation ist Inhaberin zahlreicher Schutzrechte, zum Beispiel dem offiziellen Emblem, dem Maskottchen, dem Pokal und dem offiziellen Slogan.

Außerdem hat die FIFA eine Vielzahl von Einzelbegriffen oder Wortkombinationen markenrechtlich schützen lassen. Apotheken dürfen nicht mit den FIFA-Symbolen oder -Texten im Schaufenster, HV oder auf Flyern werben und können dafür abgemahnt werden. Die IHK teilte bereits bei früheren Fußballmeisterschaften mit, dass die FIFA die Verletzung ihrer Rechte sehr genau beobachte.

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