Tätowierungen sind vielfältig: Sie können klein und unauffällig, großflächig und präsent, realistisch, abstrakt, schwarz oder bunt sein. Doch genau mit Letzterem könnte es bald vorbei sein. Eine neue EU-Verordnung könnte Tätowierer ab 2022 stark einschränken. Die EU-Chemikalienverordnung „REACH“ könnte dafür sorgen, dass ein Großteil an Tattoo-Farben verboten wird. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bezieht Stellung und erläutert die neuen Vorgaben.
Was drückt die Nadel da eigentlich genau in die Haut, wenn man im Tattoo-Studio sitzt? So ganz genau wissen das wohl die wenigsten Personen, die sich ihre Haut mit individuellen Kunstwerken verschönern lassen wollen. Doch genau das ist ein Problem – potenzielle gesundheitliche Risiken können nicht immer ausgeschlossen werden. Besonders in die Kritik geraten sind bunte Farben. Die Inhaltsstoffliste von roten, grünen oder blauen Farben ist zum Teil lang. Eine Prüfung auf Identität, Reinheit und Gehalt muss vom Tätowierer nicht durchgeführt werden, aber auch der Hersteller selbst kam bislang ohne großen Prüfaufwand davon.
Zwar gibt die national geltende Tätowiermittel-Verordnung aus 2008 bereits einige Einschränkungen (Verbot von Azofarbstoffen und weiteren Verbindungen), doch ab dem kommenden Jahr sollen diese noch verschärft werden. Die EU-Chemikalienverordnung „REACH“ soll für einheitliche Grenzwerte und Prüfkriterien in der EU sorgen. In zahlreichen Farben sind umstrittene Pigmente oder Hilfsstoffe enthalten. Die Produkte, die potenzielle CMR-Stoffe enthalten, sollen vom Markt genommen werden. Aktuell könnten somit zwei Drittel aller Farben verschwinden, wenn die Hersteller ihre Zusammensetzungen nicht anpassen oder neue Hersteller mit durchgehend zertifizierten Farben auf den Markt kommen.
Das Problem: Aktuell ist nur wenig über unerwünschte Langzeitfolgen, die mit der Einbringung von Tätowierfarbe in die dermale Schicht verbunden sind, bekannt. Negative Effekte, die auch andere Organe betreffen, können nach aktuell wissenschaftlichem Stand jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Zwar sind bereits jetzt die Hersteller und Inverkehrbringer für die Sicherheit der Farben verantwortlich, definierte Kriterien zur Sicherheitsbewertung fehlen jedoch bislang, informiert das BfR. Durch die Anpassung der REACH-Verordnung sind die Hersteller ab 2022 dazu verpflichtet, eine Risikobewertung für die Farben durchzuführen. Das Problem: Für viele Pigmente stehen keine validierten Prüfmethoden zur Verfügung. Auf was genau geprüft werden soll ist nicht bekannt, da Routinemethode fehlen. Auch Labore könnten diese Analysen nur in den wenigsten Fällen durchführen, erklärt das BfR. In der Stellungnahme gibt das BfR vor, wie die notwendige Erstellung einer Risikobewertung ablaufen könnte.
Das BfR bereitet aktuell mehrere Untersuchungen vor. So empfiehlt das Institut für Toxikologische In-vitro-Tests die seit langem für Risikobewertungen von kosmetischen Mitteln eingesetzten OECD-Prüfrichtlinien. „Eine vollumfängliche Bewertung aller gesundheitlichen Risiken mit In-vitro-Tests ist derzeit nicht möglich“, so das BfR. Darüber hinaus sollen Humandaten gesammelt werden. Hierfür sollen Blut- und Urinproben von frisch tätowierten Personen analysiert werden. Bereits vorhandene epidemiologische Datenbanken (Life-Studie, NAKO) sollen ebenfalls genutzt werden. „Eine Kurzzeitbioverfügbarkeitsstudie zur Ermittlung der pro Hautfläche (pro Quadratzentimeter Haut) eingebrachten Menge Tätowiermittel wird derzeit ebenfalls vorbereitet“, so das BfR.
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