Versorgungsstrukturgesetz

Rabatte: AOK springt Großhandel bei

, Uhr

Die AOKen wollen verhindern, dass die Apotheken im Direktgeschäft zusätzliche Rabatte abgreifen können. In seiner Stellungnahme zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG) befürwortet der AOK Bundesverband einen Änderungsantrag, nach dem die neue Großhandelsvergütung für alle Vertriebsformen gleichermaßen gelten soll.

Ab Januar bekommen die Großhändler einen Fixzuschlag von 70 Cent zuzüglich einer Marge in Höhe von 3,15 Prozent auf den Herstellerabgabepreis. Aus dem Pauschalbetrag dürfen die Lieferanten keine Rabatte an die Apotheken gewähren. Mit einem Änderungsantrag will die Koalition klarstellen, dass diese Einschränkung auch im Direktbezug gilt.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
„Neues Gesetz könnte Notstand verschärfen“
Bild: Lauterbach und „das große Apothekensterben“
„Mein Herz schlägt für Dorfapotheken“
Apothekerin: Dorfapotheken sind wichtig für die Ortstruktur

APOTHEKE ADHOC Debatte