Versorgungsstrukturgesetz

Rabatte: AOK springt Großhandel bei APOTHEKE ADHOC, 17.10.2011 11:19 Uhr

Berlin - 

Die AOKen wollen verhindern, dass die Apotheken im Direktgeschäft zusätzliche Rabatte abgreifen können. In seiner Stellungnahme zum Versorgungsstrukturgesetz (VStG) befürwortet der AOK Bundesverband einen Änderungsantrag, nach dem die neue Großhandelsvergütung für alle Vertriebsformen gleichermaßen gelten soll.

Ab Januar bekommen die Großhändler einen Fixzuschlag von 70 Cent zuzüglich einer Marge in Höhe von 3,15 Prozent auf den Herstellerabgabepreis. Aus dem Pauschalbetrag dürfen die Lieferanten keine Rabatte an die Apotheken gewähren. Mit einem Änderungsantrag will die Koalition klarstellen, dass diese Einschränkung auch im Direktbezug gilt.