Krankenkassen

BKK darf nicht zur EAV locken

, Uhr
Berlin -

Jetzt ist es amtlich: Die Bahn-BKK darf bei ihren Versicherten nicht für

die Europa Apotheek Venlo (EAV) werben. Ein Urteil des Thüringer

Landessozialgerichts (LSG) vom 27. November 2012 ist nunmehr

rechtskräftig. Die Kasse hatte seit 2006 in mehreren Rundschreiben für

die Angebote der niederländischen Versandapotheke geworben. Dagegen

hatte der Thüringer Apothekerverband geklagt.

Unter der Überschrift „Arzneimittel bequem, sicher und preiswert bestellen“ hatte die BKK ihre Versicherten unter anderem auf die Rx-Boni der EAV hingewiesen. Dem Schreiben lag zudem eine Werbebroschüre der Versandapotheke bei. Weitere Aktionen folgten in den Jahren 2008 und 2012. In den Infobriefen hatte die Bahn-BKK auch auf die OTC-Rabatte der Versandapotheke hingewiesen.

Bereits 2006 hatte der Apothekerverband gegen die Kooperation geklagt und in erster Instanz vor dem Sozialgericht Gotha auch Recht bekommen. Die Berufung der Bahn-BKK zum LSG blieb ohne Erfolg. Aus Sicht der Richter hat die Kasse ihre Neutralitätspflicht verletzt. Schließlich habe die BKK ihren Versicherten eindeutig empfohlen, ihre Arzneimittel bei der EAV zu beziehen.

Als Beeinflussung der Versicherten werteten die Richter „die Übersendung der Werbebroschüren samt Freiumschlag“. Insbesondere der Hinweis auf das Bonussystem habe eine „Anlockwirkung“, so das LSG.

Dass die Kasse ab 2008 auch für die OTC-Rabatte der Versandapotheke geworben hatte, sahen die Richter als weiteren Beleg: „Freiverkäufliche Arzneimittel fallen jedoch nicht in die Sachleistungspflicht der Krankenkassen, so dass hierin unzweifelhaft eine unzulässige Werbemaßnahme zugunsten der EAV zu sehen ist“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Eine Zurückweisung des Verfahrens an das Sozialgericht lehnte das LSG ab. Die beanstandeten Verfahrensfehler der Vorinstanz konnten demnach im Berufungsverfahren „geheilt“ werden. Eine Revision zum Bundessozialgericht (BSG) wurde nicht zugelassen. Die Kasse hat das Urteil einer Sprecherin zufolge akzeptiert.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Nutzenbewertung unberechtigt
Semaglutid: Wackelt der Erstattungspreis?
10 Euro fürs erste E-Rezept
Shop Apotheke erklärt neuen Rx-Bonus
Mehr aus Ressort
Abschreibungen bei Apothekerversorgung
Handelsblatt: Verluste bei Versorgungswerk
ApoRG in nächster Legislatur
Köpping setzt auf Nachwuchsförderung

APOTHEKE ADHOC Debatte