Krankenkassen

Insolvenz als „Ultima Ratio“

, Uhr

Das neue Insolvenzgesetz soll nur Angaben der Bundesregierung nur als letztes Mittel der Wahl greifen:„Die Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse sind nur die Ultima Ratio“, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Wenn es für eine Kasse in finanzieller Schieflage aber keinen anderen Weg gibt, sollen die Versicherte, Ärzte und Kliniken dadurch keine Nachteile erleiden.

Für die Bezahlung dieser Ansprüche haften die Krankenkassen der jeweiligen Art - etwa anderer AOK. Wenn diese damit überfordert sind, sollen notfalls alle Krankenkassen einspringen. Das Gesetz sei eine „zentrale Vorbedingung“ für die Einführung des Gesundheitsfonds Anfang 2009, sagte Wilhelm.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Erstmals dreistelliger Rückgang
NRW: Schließungen auf Rekordniveau
„Man darf die Schuld nicht beim Opfer suchen“
Sexistische Weihnachtspost: Inhaberin wehrt sich
Mehr aus Ressort
ApoRetrO – Der satirische Wochenrückblick
Gefangen in der Notdienst-Matrix

APOTHEKE ADHOC Debatte