Krankenkassen

Insolvenz als „Ultima Ratio“ dpa, 22.05.2008 13:50 Uhr

Berlin - 

Das neue Insolvenzgesetz soll nur Angaben der Bundesregierung nur als letztes Mittel der Wahl greifen:„Die Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse sind nur die Ultima Ratio“, sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Wenn es für eine Kasse in finanzieller Schieflage aber keinen anderen Weg gibt, sollen die Versicherte, Ärzte und Kliniken dadurch keine Nachteile erleiden.

Für die Bezahlung dieser Ansprüche haften die Krankenkassen der jeweiligen Art - etwa anderer AOK. Wenn diese damit überfordert sind, sollen notfalls alle Krankenkassen einspringen. Das Gesetz sei eine „zentrale Vorbedingung“ für die Einführung des Gesundheitsfonds Anfang 2009, sagte Wilhelm.