Am Freitag berät der Bundestag über das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), vorab gingen von den Regierungsfraktionen noch einige Änderungsanträge ein. Den Ersatzkassen ist die Einschränkung der Retaxationen ein Dorn im Auge, es entstünden „Ausgabenrisiken in Milliardenhöhe“.
Man befürworte die geplanten Maßnahmen für eine erhöhte Transparenz in der Versorgungskette als auch die Verpflichtung zu mehr Lagerhaltung von Arzneimitteln mit besonderer Relevanz, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).
Nun komme es aber zusätzlich zu den Festbetragsbeschränkungen „auch noch zu Einschränkungen bei der Retaxierung und als Folge damit zu einer Schwächung von Rabattverträgen“, so Elsner.
Retaxationen sollen in fünf konkreten Fallgruppen komplett ausgeschlossen werden:
Auch bei Nichtbeachtung der Rabattverträge und dem Austausch bei Lieferengpässen soll inzwischen nur noch das Apothekenhonorar gekürzt werden dürfen, der Arzneimittelpreis soll erstattet werden.
„Diese Maßnahmen verschärfen in einem erheblichen Umfang die kostensteigernde Wirkung des Gesetzes, ohne die Versorgung zu verbessern“, so Elsner. Rabattverträge würden durch die enthaltene Preis- und Mengenkomponente für eine bessere Planbarkeit bei pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen sorgen und somit nachweislich zur Arzneimittelversorgungssicherheit beitragen, so die Vorstandsvorsitzende weiter.
„Mit dem geplanten Gesetz verlieren die Versorgungsverträge an Wirksamkeit und die Versicherten und Arbeitgeber werden mit Ausgabenrisiken in Milliardenhöhe belastet“, sagt sie. Die gesetzliche Krankenversicherung erhalte aus den Rabattverträgen einen Rückfluss von fünf Milliarden Euro, das sei beitragssatzrelevant.
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