Ersatzkassen: Retax-Sperre gefährdet Rabattverträge Hanna Meiertöns, 21.06.2023 13:03 Uhr
Am Freitag berät der Bundestag über das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG), vorab gingen von den Regierungsfraktionen noch einige Änderungsanträge ein. Den Ersatzkassen ist die Einschränkung der Retaxationen ein Dorn im Auge, es entstünden „Ausgabenrisiken in Milliardenhöhe“.
Man befürworte die geplanten Maßnahmen für eine erhöhte Transparenz in der Versorgungskette als auch die Verpflichtung zu mehr Lagerhaltung von Arzneimitteln mit besonderer Relevanz, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).
Nun komme es aber zusätzlich zu den Festbetragsbeschränkungen „auch noch zu Einschränkungen bei der Retaxierung und als Folge damit zu einer Schwächung von Rabattverträgen“, so Elsner.
Retaxationen sollen in fünf konkreten Fallgruppen komplett ausgeschlossen werden:
- wenn die Dosierangabe auf der Verschreibung fehlt
- wenn das Ausstellungsdatum der Verordnung fehlt oder nicht lesbar ist
- wenn die festgelegte Belieferungsfrist um bis zu drei Tage überschritten wird – es sei denn es handelt sich um Entlassrezepte, Verordnungen von Betäubungsmitteln oder Verordnungen von Wirkstoffen, für die kürzere Belieferungsfristen festgelegt sind
- wenn die Abgabe des Arzneimittels vor der Vorlage der ärztlichen Verordnung erfolgt
- wenn die Genehmigung der zuständigen Krankenkasse bei Abgabe des Arzneimittels fehlt und diese nachträglich erteilt wird
Auch bei Nichtbeachtung der Rabattverträge und dem Austausch bei Lieferengpässen soll inzwischen nur noch das Apothekenhonorar gekürzt werden dürfen, der Arzneimittelpreis soll erstattet werden.
„Diese Maßnahmen verschärfen in einem erheblichen Umfang die kostensteigernde Wirkung des Gesetzes, ohne die Versorgung zu verbessern“, so Elsner. Rabattverträge würden durch die enthaltene Preis- und Mengenkomponente für eine bessere Planbarkeit bei pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen sorgen und somit nachweislich zur Arzneimittelversorgungssicherheit beitragen, so die Vorstandsvorsitzende weiter.
„Mit dem geplanten Gesetz verlieren die Versorgungsverträge an Wirksamkeit und die Versicherten und Arbeitgeber werden mit Ausgabenrisiken in Milliardenhöhe belastet“, sagt sie. Die gesetzliche Krankenversicherung erhalte aus den Rabattverträgen einen Rückfluss von fünf Milliarden Euro, das sei beitragssatzrelevant.