Abrechnungsbetrug

PKV: Lügen haben kurze Beine

, Uhr

Vorsicht, Falle: Bei der Abrechnung von kostenpflichtigen Untersuchungen sollten Krankenversicherte nicht versuchen, zu tricksen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Andernfalls kann das bei späteren Vertragsabschlüssen oder Leistungsanträgen zu Problemen führen. Daher sollten auch Arztrechnungen immer darauf überprüft werden, ob wirklich abgerechnet wird, was erbracht wurde.

Die Rechtsexperten geben ein Beispiel: Ein Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung (PKV) will die Kosten für eine Taucheignungsuntersuchung umgehen. Der Arzt erklärt sich bereit, eine Rechnung auszustellen, die der Patient beim Versicherer einreichen kann. Als Diagnose schreibt der Arzt dann beispielsweise „Verdacht auf chronische Bronchitis“.

Will der Versicherte später eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, muss er diese Erkrankung auch bei den Gesundheitsfragen angeben. Tut er das nicht, kann die Versicherung die Leistung ablehnen mit der Begründung, hier sei eine Vorerkrankung nicht erwähnt worden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Außerordentlicher SPD-Bundesparteitag
Mit freundlicher Unterstützung von DocMorris
Inhaber stellt tierische Praktikantin ein
Über 200.000 Klicks: Frau Paula begeistert auf Instagram
Mehr aus Ressort
„Die Politik will das nicht ändern.“
TK-Chef: Kassenbeiträge bald bei 20 Prozent
ApoRetrO – Der satirische Wochenrückblick
Abda-Wahl: Lostopf statt Stimmzettel

APOTHEKE ADHOC Debatte