PKV: Lügen haben kurze Beine dpa, 23.01.2016 09:42 Uhr
Vorsicht, Falle: Bei der Abrechnung von kostenpflichtigen Untersuchungen sollten Krankenversicherte nicht versuchen, zu tricksen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Andernfalls kann das bei späteren Vertragsabschlüssen oder Leistungsanträgen zu Problemen führen. Daher sollten auch Arztrechnungen immer darauf überprüft werden, ob wirklich abgerechnet wird, was erbracht wurde.
Die Rechtsexperten geben ein Beispiel: Ein Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung (PKV) will die Kosten für eine Taucheignungsuntersuchung umgehen. Der Arzt erklärt sich bereit, eine Rechnung auszustellen, die der Patient beim Versicherer einreichen kann. Als Diagnose schreibt der Arzt dann beispielsweise „Verdacht auf chronische Bronchitis“.
Will der Versicherte später eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, muss er diese Erkrankung auch bei den Gesundheitsfragen angeben. Tut er das nicht, kann die Versicherung die Leistung ablehnen mit der Begründung, hier sei eine Vorerkrankung nicht erwähnt worden.