Sozialversicherung

Beitragspflicht für Auslandsrente

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In Deutschland müssen künftig auch für Renten aus dem Ausland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie wurde am Donnerstag vom Bundestag einstimmig verabschiedet. Die Regelung trifft sogenannte Grenzgänger, die in Deutschland leben, aber jahrelang im benachbarten Ausland gearbeitet haben. Wie viel Geld die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung dadurch zusätzlich erhält, ist unklar. Im Gesetzentwurf ist lediglich von „geringfügigen Mehreinnahmen“ die Rede.

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