Sozialversicherung

Beitragspflicht für Auslandsrente dpa, 15.04.2011 15:10 Uhr

Berlin - 

In Deutschland müssen künftig auch für Renten aus dem Ausland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden. Die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie wurde am Donnerstag vom Bundestag einstimmig verabschiedet. Die Regelung trifft sogenannte Grenzgänger, die in Deutschland leben, aber jahrelang im benachbarten Ausland gearbeitet haben. Wie viel Geld die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung dadurch zusätzlich erhält, ist unklar. Im Gesetzentwurf ist lediglich von „geringfügigen Mehreinnahmen“ die Rede.