Ab 2022

Aus für Titandioxid in Lebensmitteln

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Berlin -

Titandioxid dient in Lebensmitteln vor allem der Farbkorrektur. Das Pulver hellt die Produkte stark auf. Doch neueste Erkenntnisse zeigen, dass Krebsrisiken nicht ausgeschlossen werden können. Einem Vorschlag der EU-Kommission, den Einsatz von Titandioxid ab 2022 zu verbieten, stimmten die EU-Staaten zu.

Titandioxid ist als Zusatzstoff im Essen seit Jahren zugelassen. Der Stoff mit dem Kürzel E171 macht etwa Kaugummi schön weiß. Die EU-Kommission setzt sich dafür ein, dass der weit verbreitete Farbstoff aus dem Essen verbannt wird – am besten bereits ab dem kommenden Jahr. Die Kommission hat einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Die EU-Staaten stimmen dem Verbot von E171 bisher zu. Sollten die Staaten und das EU-Parlament keinen Einspruch erheben, so könnte die neue Regelung 2022 in Kraft treten. Zur Nachbesserung der Produkte ist eine Übergangsfrist von sechs Monaten geplant.

Von dem Verbot ausgeschlossen ist der Einsatz in Arzneimitteln. Titandioxid darf weiterhin in Tabletten und anderen oral einzunehmenden Darreichungsformen eingesetzt werden.

Titandioxid kommt nicht nur in Kaugummis vor, sondern auch in Süßigkeiten, Backwaren, Suppen und Salatsoßen. Die von der Industrie viel genutzte Substanz gilt dabei schon länger als umstritten.

Keine abschließenden Beweise

Die Experten der EU-Behörde Efsa im italienischen Parma fanden nach eigenen Angaben keine abschließenden Beweise für eine toxische Wirkung von E171. Sie konnten aber negative Effekte auf das menschliche Erbgut und mögliche Krebsrisiken nicht ausschließen. Deshalb raten sie von Titandioxid im Essen ab. Die Behörde verhängt keine Verbote, sondern gibt ihre Studien an die Europäische Kommission und die 27 EU-Mitglieder.

Das abschließende Urteil der EFSA lautete: „Auf der Grundlage aller verfügbaren Beweise konnten Bedenken hinsichtlich einer Genotoxizität nicht ausgeschlossen werden, und angesichts der vielen Unsicherheiten kam das Gremium zu dem Schluss, dass E 171 (Titandioxid) bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann.“ Zusatzstoffe sind kennzeichnugnspflichtig.

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