Studie vorzeitig entblindet – Anwendungsbeschränkung empfohlen: In einem Rote-Hand-Brief wird über das erhöhte Risiko von Todesfällen und Frakturen unter der Therapie mit Xofigo (Radium-223-dichlorid, Bayer) berichtet.
Vorläufige Daten einer randomisierten, doppelblinden und placebokontrollierten Studie zeigten ein vermehrtes Auftreten von Frakturen und Todesfällen bei Patienten, die in Kombination mit Abirateronacetat und Prednison/Prednisolon behandelt wurden. Im Vergleich zu Patienten, die anstelle von Xofigo Placebo erhielten, kam es bei 24 anstelle 7 Prozent zu Frakturen und bei 27 versus 20 Prozent der Patienten zu Todesfällen.
Die vollständige Auswertung der Studiendaten ist bislang noch nicht abgeschlossen. Die Behörden geben jedoch folgende Empfehlung ab: „Behandeln Sie Patienten mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom nicht mit Radium-223-dichlorid in Kombination mit Abirateronacetat und Prednison/Prednisolon.“ Aufgrund der Ergebnisse wurde die Studie auf Empfehlung eines unabhängigem Gremiums zur Datenüberwachung vorzeitig entblindet.
Xofigo ist für die Behandlung von Erwachsenen mit kastrationsresistentem Prostatakarzinom, symptomatischen Knochenmetastasen ohne bekannte viszerale Metastasen zugelassen. Laut Behandlungsschema umfasst die Aktivität des Arzneimittels 55 kBq pro kg KG und wird in vierwöchigem Abstand sechsmal injiziert.
Der aktive Bestandteil Radium-223-dichlorid imitiert Calcium und wird selektiv im Knochen – vor allem im Bereich der Knochenmetastasen – eingelagert. Grund ist eine Komplexbildung mit dem Knochenmineral Hydroxylapatit.
In der Folge des hohen Energietransfers des Alphastrahlern kommt es in den angrenzenden Tumorzellen vermehrt zu Doppelstrangbrüchen der DNA und somit zu einem zytotoxischen Effekt. Die Alphateilchen des Radiums besitzen eine Reichweite von weniger als 100 μm. Somit bleibt die Schädigung des umliegenden Gewebes weitestgehend gering. Auswirkungen auf die Mikroumgebung des Tumors einschließlich Osteoblasten und Osteoklasten tragen zusätzlich zur Wirksamkeit bei.
Das Arzneimittel unterliegt der zusätzlichen Überwachung. Die Gebrauchsinformation ist mit einem „▼“ gekennzeichnet. Arzneimittel können der zusätzlichen Überwachung unterstellt sein, wenn zu ihnen weniger Informationen als zu anderen Arzneimitteln bereitstehen, beispielsweise wenn unzureichende Daten bezüglich der Langzeitanwendung vorliegen, der Hersteller weitere Studien vorlegen muss, die Zulassung unter außergewöhnlichen Umständen erfolgte oder es sich um ein biologisches Arzneimittel wie einen Impfstoff oder ein aus Plasma gewonnenes Medikament handelt. Die Sicherheit der Arzneimittel ist dennoch belegt, die Arzneimittel werden lediglich strenger überwacht. Patienten werden durch das Symbol in besonderem Maße aufgefordert, jeden Verdacht auf eine unerwünschte Arzneimittelwirkung zu melden.
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