Neue Formulierung wegen Wintergrünöl

VoltaNatura enthält zu viel Methylsalicylat

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Berlin -

Vor rund einem Jahr hat GlaxoSmithKline (GSK) mit VoltaNatura ein pflanzliches Gel gegen Muskelverspannungen auf den Markt gebracht: Es enthält verschiedene Pflanzen und Pflanzenöle – ein Bestandteil sorgte jedoch dafür, dass der mittlerweile unter Haleon firmierende Hersteller die Formulierung überarbeiten musste. Ältere Chargen dürfen nicht mehr abgegeben werden.

VoltaNatura, 50 ml und 100 ml Gel
betroffene Chargen: Alle Chargen bis einschließlich Verfallsdatum Februar 2025

Mit VoltaNatura bietet Haleon eine pflanzliche Alternative zu Muskelschmerzen. Das Gel, welches als Kosmetikum eingestuft ist, enthält Arnika, Rosskastanie und asiatischen Wassernabel. Außerdem sind Extrakte aus Wintergrün und Pfefferminze sowie Aloe Vera enthalten.

Wintergrünöl sorgt für zu viel Methylsalicylat

Das enthaltene Wintergrünöl sorgt jedoch für Probleme: Denn der derzeit vorliegende Entwurf der 5. CRM-Omnibus-Verordnung enthält neue Grenzwerte für den Kosmetikinhaltsstoff Methylsalicylat. Dieser ist Bestandteil des in VoltaNatura enthaltenen Wintergrünöls. In der ursprünglichen Formulierung überschreitet das Kosmetikum den vorgegebenen Grenzwert. Mit Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung dürfen kosmetische Mittel, die Methylsalicylat über dem vorgeschriebenen Grenzwert enthalten, ab dem 17. Dezember in allen Mitgliedsstaaten der EU nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden.

„Gemäß der geltenden Verordnung müssen wir Sie darüber informieren, dass die betroffenen Produktchargen ab dem 17. Dezember 2022 nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen“, erklärt Haleon daher. Der Vertrieb mit der bisherigen Formulierung sei bereits seit September ausgesetzt und durch eine neue Formulierung ersetzt worden. Die neue Formulierung besitzt die gleiche PZN.

Alte Formulierung nicht mehr abgeben

Sollten Apotheken noch Chargen mit der vorhergehenden Formulierung auf Lager haben, dürfen diese nicht weiter abgegeben werden. Betroffen sind alle Chargen bis einschließlich Verfallsdatum Februar 2025. Neuere Chargen mit Verfallsdatum nach Februar 2025 sind nicht betroffen.

Betroffene Bestände werden vom Außendienst getauscht. Werden Apotheken nicht über den Außendienst betreut, soll ein Vernichtungsnachweis für die lagernden betroffenen Chargen bis zum 15. Januar an den Kundenservice geschickt werden. Apotheken erhalten dann entsprechende Ersatzware.

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