Fehldosierungen durch Arzneimittelverwechslung: Mit der Einführung der neuen Darreichungsform für den Wirkstoff Argatroban besteht ein mögliches Risiko für Medikationsfehler, das im Rahmen einer Verwechslung der Stärken 100 mg/ml Konzentrat und 1 mg/ml auftreten kann.
Seit Ende 2017 ist Argatroban unter dem Namen Argatra (Mitsubishi Tanabe Pharma) als gebrauchsfertige Lösung zu 1 mg/ml zur intravenösen Anwendung auf dem Markt. Zuvor war der Wirkstoff als Argatra Multidose zu 100 mg/ml zur Herstellung einer Infusionslösung im Handel. Analog verhält es sich bei Argatroban 1 mg/ml zu 50 ml und Argatroban 100 mg/ml zu 2,5 ml von Accord Healthcare.
Eine Verwechslung der Arzneimittel kann zu fatalen Über- beziehungsweise Unterdosierungen führen. Apotheker werden gebeten, vor der Abgabe Rezept und Etikett des Präparates abzugleichen. Ärzte sollen eine eindeutige Verordnung mit allen nötigen Einzelheiten bezüglich Darreichungsform und Art der Anwendung vornehmen.
Angehörige von Gesundheitsberufen, die an der Gabe der Arzneimittel beteiligt sind, sollen vor der Zubereitung und Applikation die Fachinformationen der Produkte genau lesen und entsprechend beachten.
Die Faltschachteln enthalten entsprechende Warnhinweise, die die Unterscheidung der Arzneimittel ermöglichen. So ist im Falle Argatra Multidose auf dem Etikett auf der Rückseite der Umverpackung folgender Hinweis zu lesen: „Intravenöse Anwendung nach Verdünnung“ auf der gebrauchsfertigen Lösung Argatroban Accord 1 mg/ml steht entsprechend: „Vor der Verabreichung nicht verdünnen“.
Argatroban wird zur Antikoagulation bei Erwachsenen mit heparininduzierter Thrombozytopenie Typ II, die einer parenteralen antithrombotischen Therapie bedürfen, eingesetzt. Der direkte Thrombininhibitor ist ein synthetisches L-Argininderivat und bindet reversibel an Thrombin und ist unabhängig von Antithrombin III wirksam. Der Arzneistoff hemmt die Bildung von Fibrin und die Aktivierung der Gerinnungsfaktoren V, VIII und XIII und die Aktivierung von Protein C und der Thrombozytenaggregration.
Wurde versehentlich die gebrauchsfertige Lösung verdünnt und dem Patienten verabreicht, kann dies zu einer Unterdosierung und somit zum Nichterreichen der optimalen Antikoagulation führen. Im umgekehrten Fall kann eine unverdünnte Gabe des Konzentrats zu einer gefährlichen Überdosierung führen.
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