Halluzination und Opiatverstärkung

Tropicamid: Achtung, Missbrauch

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Berlin -

Potenzieller Missbrauch und gefälschte Rezepte: Tropicamidhaltigen Augentropfen werden eigentlich angewendet, um die Pupillen für diagnostische Untersuchungen und therapeutische Eingriffe zu erweitern. Doch der Wirkstoff kann auch missbräuchlich verwendet werden, wie die AMK informiert.

Tropicamid gehört zu den Parasympatholytika und besitzt anticholinerge und mydriatische Eigenschaften. Bereits nach rund fünf Minuten wird eine Erweiterung der Pupille, die bis zu sechs Stunden andauern kann, erreicht. Außerdem kommt es nach Anwendung zu einer Akkommodationsstörung. Die Wirkung geht auf eine kompetitive Bindung an muskarinische Acetylcholinrezeptoren im Ziliarmuskel und Irismuskels des Auges zurück. Eine lokale Anwendung am Auge kann mit systemischen Nebenwirkungen einhergehen, dazu gehört unter anderem eine Erhöhung der Herzfrequenz, Gedächtnis- und Verhaltensstörungen, Verwirrtheit, Delirium, akute Psychose oder Übererregbarkeit.

Wird der Wirkstoff systemisch angewendet, können Halluzinationen auftreten. Dies kann der Grund für eine missbräuchliche Anwendung sein. Der AMK liegen seit Sommer 2022 drei Verdachtsfälle eines potenziellen Missbrauchs Tropicamid-haltiger Augentropfen vor. Zuvor war nur einer aus dem Jahr 2015 bekannt.

Vorsicht bei Verordnungen über Mydriaticum Stulln

Betroffen ist das Arzneimittel Mydriaticum Stulln zu 10x10 ml, das in großen Mengen verordnet wurde. Die Verordnungen wurden vorwiegend von jungen Männern vorgelegt. Dabei handelte es sich zum Teil um gefälschte Privatrezepte oder mehrere Verordnungen aus verschiedenen Praxen.

Einsatz als Enhancer

Tropicamid werden bei systemischer Anwendung nicht nur eine stimulierende und halluzinogene Wirkung zugesprochen. Der Wirkstoff wird laut AMK auch im Zusammenhang eines Heroin-Abusus als Enhancer beschrieben und kann die Opiatwirkung verstärken.

Augen auf

Apotheken werden gebeten, vorgelegte Verordnungen entsprechend zu prüfen und im Beratungsgespräch die Indikation erfragen sowie auf mögliche Risiken hinweisen. Liegt eine Fälschung vor oder besteht der Verdacht auf einen Arzneimittelmissbrauch, kann die Abgabe verweigert werden.

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