Im Januar 2023 startet in Bayern der nächste Turnus der Testrezeptur. Hierzu werden abschnittsweise je 250 Apotheken aufgefordert, die Anfertigung innerhalb einer angegebenen Frist herzustellen. Müssen alle Apotheken teilnehmen und wer übernimmt die Kosten?
Die nächste Anfertigung, die genauer unter die Lupe genommen werden soll, ist die Testrezeptur Clotrimazol 1 Prozent in nichtionischer hydrophiler Creme Deutsches Arzneibuch (DAB). Ermittelt werden sollen Wirkstoffgesamtgehalt und Wirkstoffverteilung. Die Anforderungen beziehungsweise die Bedingungen sind identisch zu denen im ersten Turnus:
Die Kosten für die Anfertigung sind gemäß § 5 Abs. 2 der Berufsordnung für Apotheker:innen vom Inhaber oder der Inhaberin der Apothekenbetriebserlaubnis zu tragen. Hinsichtlich der Analysenkosten gilt: Entspricht die Analyse nicht den Anforderungen, sind die Analysenkosten von der Apotheke zu tragen. Bei positivem Prüfergebnis werden die Kosten von der Bayerischen Landesapothekerkammer beglichen.
Alle Apotheken im Freistaat werden, abschnittweise – pro Quartal je 250 Apotheken – aufgefordert die Testrezeptur herzustellen, mit Ausnahme der Apotheken, die innerhalb der angegebenen Frist schließen. Die Prozedur wurde von der Delegiertenversammlung der Bayrischen Landesapothekerkammer (BLAK) beschlossen und wird somit zunächst nur im Kammerbezirk in dieser Form umgesetzt. Ob die Testrezeptur auf andere Bundesländer übertragen werden soll, bleibt offen.
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