Testrezeptur: Clotrimazol-Creme unter der Lupe Sandra Piontek, 22.11.2022 07:40 Uhr
Im Januar 2023 startet in Bayern der nächste Turnus der Testrezeptur. Hierzu werden abschnittsweise je 250 Apotheken aufgefordert, die Anfertigung innerhalb einer angegebenen Frist herzustellen. Müssen alle Apotheken teilnehmen und wer übernimmt die Kosten?
Die nächste Anfertigung, die genauer unter die Lupe genommen werden soll, ist die Testrezeptur Clotrimazol 1 Prozent in nichtionischer hydrophiler Creme Deutsches Arzneibuch (DAB). Ermittelt werden sollen Wirkstoffgesamtgehalt und Wirkstoffverteilung. Die Anforderungen beziehungsweise die Bedingungen sind identisch zu denen im ersten Turnus:
- Die Prüfung der Anfertigung, gilt nur als erfolgreich abgeschlossen, wenn ein positives Prüfergebnis innerhalb der angegebenen Frist erlangt wird.
- Die Apotheken haben für die erfolgreiche Herstellung regelmäßig sechs Monate Zeit.
- In den vergangenen beiden Jahren wurde der Zeitrahmen pandemiebedingt noch um weitere sechs Wochen verlängert.
- Sollte die Apotheke nach Ablauf der Frist keine erfolgreiche Teilnahme (nicht bestanden/nicht teilgenommen) vorweisen können, stellt dies einen Verstoß gegen die Berufspflichten dar.
- Nach Anhörung entscheidet der Kammervorstand in jedem Einzelfall über relevante berufsrechtliche Maßnahmen.
Kostenübernahme der Anfertigung
Die Kosten für die Anfertigung sind gemäß § 5 Abs. 2 der Berufsordnung für Apotheker:innen vom Inhaber oder der Inhaberin der Apothekenbetriebserlaubnis zu tragen. Hinsichtlich der Analysenkosten gilt: Entspricht die Analyse nicht den Anforderungen, sind die Analysenkosten von der Apotheke zu tragen. Bei positivem Prüfergebnis werden die Kosten von der Bayerischen Landesapothekerkammer beglichen.
Müssen alle Apotheken teilnehmen?
Alle Apotheken im Freistaat werden, abschnittweise – pro Quartal je 250 Apotheken – aufgefordert die Testrezeptur herzustellen, mit Ausnahme der Apotheken, die innerhalb der angegebenen Frist schließen. Die Prozedur wurde von der Delegiertenversammlung der Bayrischen Landesapothekerkammer (BLAK) beschlossen und wird somit zunächst nur im Kammerbezirk in dieser Form umgesetzt. Ob die Testrezeptur auf andere Bundesländer übertragen werden soll, bleibt offen.