Die RSV-Impfung wird für alle Erwachsenen ab 75 Jahren sowie für alle Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren mit Risikofaktoren für einen schweren RSV-Krankheitsverlauf zur Pflichtleistung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 3. September die Aufnahme der Schutzimpfung gegen Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) für ältere Erwachsene in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) beschlossen. Die Beschlüsse sind nun in Kraft getreten und gelten ab sofort.
Mit der nun erfolgten Veröffentlichung dieser Anpassung im Bundesanzeiger wird die Impfung gegen RSV für folgende Patientengruppe zur Pflichtleistung der GKV:
Für alle gesetzlich Versicherten dieser Personenkreise werden ab sofort die Kosten der Impfung von den Krankenkassen übernommen. Der G-BA folgt damit der am 8. August veröffentlichten Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) des Robert Koch-Instituts. Zur Immunisierung soll eine einmalige Impfung mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff erfolgen.
Für die Impfung stehen inzwischen verschiedene Impfstoffe zur Verfügung. Der speziell für ältere Erwachsene entwickelter adjuvantierter RSV-Impfstoff Arexvy (GSK) hat seine hohe Wirksamkeit bei Menschen ab 60 Jahren mit chronischen Grunderkrankungen in der Zulassungsstudie gezeigt.
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