Patienten mit Claudicatio intermittens („Schaufensterkrankheit“) sollen
nach Ansicht der europäischen Arzneimittelagentur EMA nur dann mit
Pletal (Cilostazol) behandelt werden, wenn Änderungen der Lebensweise
nicht zum gewünschten Erfolg führen. Denn nach Auswertung aller Studien
und Spontanmeldungen kommen die Experten zu dem Ergebnis, dass nur eine
kleine Anzahl an Patienten von der medikamentösen Therapie profitiert.
Meist überwiegt das Risiko.
Pletal ist zugelassen zur Verlängerung der Gehstrecke bei Patienten mit Claudicatio intermittens ohne Ruheschmerz oder Anzeichen von peripheren Gewebsnekrosen. Ursache können die periphere arterielle Verschlusskrankheit (PAVK), Angina intestinalis und orthopädische Erkrankungen sein. Das Präparat wird seit 2007 von UCB für Otsaku vertrieben.
Ärzte sollen den Phosphodiesterase-Hemmer laut EMA künftig nur noch verschreiben, wenn andere Maßnahmen wie Übungen, Ernährungsumstellung und Rauchstopp nicht zum Erfolg führen.
Patienten mit Herzerkrankungen wie Tachyarrhythmie, Angina pectoris und Bypass sollten gar nicht mit dem Medikament behandelt werden, genauso wie Patienten, die zwei Gerinnungshemmer einnehmen. Hintergrund sind die kardialen Nebenwirkung und die Erhöhung des Blutungsrisikos.
Die Ärzte sollten die Therapie beim nächsten Routinetermin mit den Patienten besprechen. In Deutschland darf Pletal ohnehin nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden: Bereits 2011 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Therapiehinweise zur „wirtschaftlichen Verordnungsweise“ geändert.
Strukturierte, beaufsichtigte Gehübungen haben demnach Vorrang, da für keines der zur Behandlung der zugelassenen Medikamente nachgewiesen sei, dass sie langfristig zu einer verringerten Rate an Amputationen oder vaskulären Interventionen führten. Ärzte dürfen Pletal daher nur verordnen, wenn Gehtraining erfolglos geblieben und die Gehleistung nicht durch andere Faktoren limitiert ist, etwa eine Gonarthrose oder Polyneuropathie.
Trotzdem wurde Pletal laut Arzneiverordnungsreport 2011 144.000 Mal auf GKV-Rezept verordnet. Die Kassen zahlten 12 Millionen Euro.
APOTHEKE ADHOC Debatte