Nebenwirkungen

BfArM: Sartane schaden dem Fötus

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Berlin -

Sartane und ACE-Hemmer können dem Fötus schaden: Die Angiotensin-II-Rezeptorantagonisten und die Hemmer des Angiotensin-konvertierenden Enzyms können im zweiten oder dritten Trimester einer Schwangerschaft zu Oligohydramnion, einer zu geringen Fruchtwassermenge, führen. Beim Fötus können sich Nierenfunktionsstörungen bis zur Anurie entwickeln, sowie Gelenkkontrakturen, Lungen- und Schädelhypoplasie und Hohlvenenthrombosen. Das berichtet das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im aktuellen Bulletin zur Arzneimittelsicherheit.

Im ersten Trimester wird die Anwendung wegen eines möglichen teratogenen Risikos nicht empfohlen, danach sind die Produkte in der Schwangerschaft sogar kontraindiziert. Bei Frauen im gebährfähigen Alter soll die Indikation zur Behandlung mit den Blutdrucksenkern generell streng gestellt werden, insbesondere wegen ungeplanter Schwangerschaften.

Eine Hypertonie soll möglichst vor einer Schwangerschaft stabil mit einem sicheren Antihypertensivum wie Methyldopa eingestellt werden. Wird eine Patientin unter einem RAAS-Inhibitor schwanger, muss die Medikation umgestellt und ein Oligohydramnion ausgeschlossen werden.

Frauen im gebährfähigen Alter sollen daher bei der Verordnung von RAAS-Inhibitoren über deren Risiko aufgeklärt werden: Bei einer Schwangerschaft sollen sie sich wegen Umstellung der Medikation umgehend an ihren Arzt wenden. Weder eine invasive Diagnostik noch ein Schwangerschaftsabbruch ist indiziert.

Laut dem Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie (PVZ Embryonaltoxikologie) nimmt die Anzahl RAAS-Inhibitoren-exponierter Schwangerschaften nicht ab; mit einer hohen Dunkelziffer müsse gerechnet werden.

Wenn eines der entsprechenden Symptome während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder beim Neugeborenen diagnostiziert wird, sollen daher sowohl Kinder- als auch Frauenärzte die mütterliche Medikamentenanamnese prüfen.

Wird eine schwangere Patientin mit ACE-Hemmern oder Sartanen behandelt, soll in jedem Fall, mit oder ohne die genannten Symptome, das PVZ kontaktiert werden. Im Falle einer fetotoxischen Symptomatik meldet das PVZ eine Arzneimittelnebenwirkung. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) bittet Apotheken, bekannt gewordene Verdachtsfälle zu melden.

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