Hexal und 1A Pharma sowie Glenmark rufen Morphinpräparate zurück. Bei zwei der drei Hersteller wurden im Rahmen der Nachbeobachtung Abbauprodukte außerhalb der Spezifikationen festgestellt. Bei Glenmark liegt laut Aussagen des Herstellers eine Verunreinigung vor.
Morphin HEXAL 45 mg 20, 50 und 100 Retardtabletten
Betroffene Chargen: JP1234, JP1235, JP1236
Morph - 1 A Pharma 45 mg 20, 50 und 100 Retardtabletten
Betroffene Chargen: HS9445, HS9446, HS9447
Morphinsulfat Glenmark 20 mg 20, 50 und 100 Retardtabletten
Betroffene Chargen: 16218808A, 16218808B, 16218808C
Morphinsulfat Glenmark 45 mg 20, 50 und 100 Retardtabletten
Betroffene Chargen: 16219706A, 16219706B, 16219706C
Laut Rückruf wurde bei Glenmark im Rahmen der Nachbeobachtung der Produkte eine bekannte Verunreinigung gefunden. 1A Pharma und Hexal rufen die Morphin-Präparate aufgrund einer Abweichung von der Laufzeitspezifikation für ein bekanntes Abbauprodukt zurück.
Da es sich um BtM-Arzneimittel handelt, müssen die betroffenen Packungen von der Apotheke im Vier-Augen-Prinzip vernichtet werden. Die Kopie der Vernichtungserklärung kann dann jeweils, zusammen mit den leeren Faltschachteln, zur Gutschrift eingesendet werden.
Hexal und 1A Pharma:
Salutas Pharma GmbH
Retourenabteilung
Otto-von-Guericke-Allee 1
39179 Barleben
Glenmark bittet um die Einsendung einer Kopie der Vernichtungserklärung zusammen mit den leeren Faltschachteln und dem APG-Formular.
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