Immer wieder gibt es Warnmeldungen zum Schmerzmittel Metamizol. In einem aktuellen Rote-Hand-Brief informieren die Zulassungsinhaber von Novaminsulfon-haltigen Arzneimitteln über Fälle eines arzneimittelbedingten Leberschadens.
Die Hersteller von Novaminsulfon-haltigen Präparaten informieren aktuell in einem Rote-Hand-Brief über das mögliche Risiko eines arzneimittelbedingten Leberschadens (drug-induced liver injury, DILI). Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Wirkstoff umfangreich überprüft. Es wurden Leberschäden identifiziert, die im engen Zusammenhang mit der Einnahme von Metamizol stehen. In diesen Fällen traten die Leberschäden nur wenige Tage bis Monate nach der Ersteinnahme ein.
Bei der Überprüfung des Arzneistoffes schloss das BfArM Anzeichen und Symptome wie erhöhte Leberenzymwerte im Serum mit oder ohne Ikterus mit ein. Häufig standen diese Symptome im Zusammenhang mit anderen Überempfindlichkeitsreaktionen wie Hautausschlag, Blutbildveränderungen, Fieber und Eosinophilie. Bei einer Zweiteinahme des Analgetikums trat bei einigen Anwendern erneut ein Leberschaden auf. Insgesamt wird der Pathomechanismus des Metamizol-bedingten Leberschadens auf sehr selten geschätzt. Dennoch werden die Gebrauchs- und Fachinformationen angepasst.
Damit Patienten beginnende Leberschäden frühzeitig erkennen, ist es wichtig, dass sie über die Symptomatik informiert sind. Ärzte und Apotheker können die Patienten dahingehend unterrichten. Beginnende Leberschäden äußern sich oft in Müdigkeit, Appetitlosigkeit, Schwäche, Übelkeit, Erbrechen, Beschwerden im rechten Oberbauch, dunkler Urin, gelbe Haut oder Skleren (veränderte Farbe des Augenweiß). Treten diese unerwünschten Arzneimittelwirkungen auf, sollte die Anwendung von Metamizol beendet werden. Darüber hinaus sollten die Patienten umgehend mit dem verschreibenden Arzt Kontakt aufnehmen.
Metamizol besitzt, neben analgetischen und antipyretischen, auch spasmolytische Eigenschaften. Es kann bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bei folgenden Beschwerden angewendet werden:
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