Nahrungsergänzungsmittel

Kratom in Kombi mit Opiaten tödlich

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Berlin -

Das als Nahrungsergänzungsmittel vertriebene Kratom gilt als psychoaktiv und wird je nach Dosis als Schmerzmittel, Antidepressiva oder auch Rauschmittel eingesetzt. Das Problem: In Deutschland ist das Pulver für jedermann frei zugänglich. Dabei kann ein Konsum schlimmstenfalls sogar tödlich enden.

Kratom enthält als pflanzliche Droge mehrere aktive Substanzen. Die wohl bedeutendsten Inhaltsstoffe sind Mitragynin, Mitraphyllin und 7-Hydroxymitragynin. Chemisch lässt sich Kratom zu den Opioden zählen, denn die Wirkstoffe binden an µ-Opioidrezeptoren. Der Kratom-Rausch lässt sich daher mit einem Opiod-Rausch vergleichen.

Konsumierende gehen ein unkalkulierbares Risiko ein, insbesondere wenn noch weitere Drogen oder Arzneimittel eingenommen werden. Und trotzdem: Kratom untersteht in Deutschland derzeit nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Auch das Nebenwirkungsprofil ist keineswegs harmlos: Schwindel über Krampfanfälle bis zur Atemdepression. Es sind bereits mehrere Todesfälle im Zusammenhang mit Kratom bekannt. Dabei handelt es sich um Misch- aber auch Monointoxikationen.

Tödliche Vergiftungen sind vor allem bei Kombination mit Opioiden, insbesondere Fentanyl und Analoga, sowie mit Benzodiazepinen dokumentiert worden. Auch die Verbraucherschutzzentrale warnte bereits vor dem Konsum von Kratom bezüglich des erheblichen Nebenwirkungsprofiles und Suchtpotenzials.

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