Risikomeldungen

Heiße Luft bei Pari, Diebstahl bei CSL

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Berlin -

Beim Vernebler Pari Sole N darf die Heizfunktion nicht mehr benutzt werden. Denn wenn die Temperatursteuerung versagt, kann es laut Hersteller zu Schleimhautschädigung durch zu heiße Aerosole kommen.

Bereits 2013 hatte der Hersteller aus Starnberg auf Probleme mit der Sensorik hingewiesen. Als Grund für die aufgetretenen Probleme nennt Pari unsachgemäße Handhabung bei der Reinigung der Geräte: Dabei sei Feuchtigkeit in das Verneblerunterteil gelangt und habe die Temperatursensorik beschädigt. Das automatische Abschalten des Heizers werde dadurch verhindert. Die Folge: Das Aerosol kann überhitzen und die Schleimhaut schädigen.

Insbesondere bei trachektomierten Patienten könne nicht ausgeschlossen werden, dass es zu ernsthaften Verletzungen kommen könne, da hier das normale Temperaturempfinden in Mund und Rachen gestört sei, so der Hersteller. Der Defekt sei nicht ohne weiteres zu erkennen, da die LED-Anzeige keinen Fehler anzeige. Aus Sicherheitsgründen werde daher ein sofortiger Anwendungsstopp für die Heizfunktion des Verneblers ausgesprochen.

Einen Rückruf sieht der Hersteller als nicht notwendig an. Pari weist darauf hin, dass der Vernebler auch ohne Heizgerät weiter verwendet werden kann, wenn ein Aerosol mit einem hohen Anteil an gröberen Tröpfchen medizinisch erforderlich ist. Dafür muss ein Luftanschluss beim Hersteller angefordert werden.

Beim Logistik-Dienstleister Thermomed wurde eingebrochen. Das meldet der Hersteller CSL über die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). In einem Auslieferungsdepot in Berlin wurden Arzneimittel entwendet, die unter anderem auch für den deutschen Markt bestimmt waren. Betroffen sind nach Angaben von CSL die Infusionslösung Privigen (Charge 30249421A) und Afluria-Spritzen (Charge 4337100114).

Privigen ist kühlpflichtig und birgt daher Gefahren, sollte die Lösung unsachgemäß gelagert und illegal wieder in den Vertrieb eingeschleust werden. Apotheken werden um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten, sollten die Produkte außerhalb der gewöhnlichen Lieferkette angeboten werden.

Das Immunglobulin-Präparat wird bei Patienten mit verschiedenen angeborenen oder erworbenen Störungen der Antikörperbildung angewendet. Dazu gehört zum Beispiel die chronisch lymphatische Leukämie sowie das Multiple Myelom. Auch nach bestimmten Stammzelltransplantationen und bei Autoimmunerkrankungen werden die Immunglobuline eingesetzt.

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