Künftig sollen mit der Grippeschutzimpfung nur noch trivalente statt quadrivalente Impfstoffe zum Einsatz kommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend angepasst.
Die Empfehlung der Stiko zum Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen wurde vom G-BA umgesetzt. Initiiert wurde die Anpassung der Richtlinie durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese empfahl möglichst Dreifach-Impfstoffe zu verwenden. Heißt konkret: Es wird nur noch ein inaktivierter Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination empfohlen. Die konkrete Zahl der enthaltenen Antigene werde nicht mehr angegeben, heißt es vom G-BA.
Der Hintergrund: Die künftigen Influenza-Impfstoffe enthalten die B/Yamagata-Komponente nicht mehr, da diese seit März 2020 nur noch selten nachgewiesen werden konnte.
„Der G-BA und die Stiko gehen bei den inaktivierten Influenza-Impfstoffen davon aus, dass in Deutschland überwiegend quadrivalente Impfstoffe verfügbar sein werden“, heißt es von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Für diese ist auch mit der vorgenommenen Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie weiterhin der Leistungsanspruch für die Saison 2024/25 gegeben – die Impfung kann somit mit quadrivalenten Impfstoffen erfolgen.“
Der G-BA geht bei den Lebendimpfstoffen gegen Grippe für die bevorstehende Saison derzeit davon aus, dass diese überwiegend in der empfohlenen Dreifach-Kombination verfügbar sein werden. „Ein Totimpfstoff sollte dann verwendet werden, wenn kein trivalenter Lebendimpfstoff verfügbar ist“, heißt es.
Für Kinder und Jugendliche gilt: Influenza-Lebendimpfstoffe können laut Richtlinie aus wirtschaftlichen Gründen nur ausnahmsweise eingesetzt werden. Heißt: Wenn im medizinisch begründeten Einzelfall eine Impfung mit inaktivierten Influenza-Impfstoffen nicht durchgeführt werden kann. In diesen Fällen können Mehrkosten durch die Anwendung eines nasalen attenuierten Influenza-Lebendimpfstoffs gerechtfertigt sein.
In Kraft treten wird der Beschluss, wenn es nach Vorlage beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) keine Beanstandung gibt. Dies wird nach Angaben des G-BA voraussichtlich spätestens Anfang Oktober der Fall sein.
Bei den in Deutschland zugelassenen Grippe-Impfstoffen für Kinder und Erwachsene handelt es sich meist um Totimpfstoffe. Totimpfstoffe enthalten inaktivierte Viren beziehungsweise Bestandteile der Viren. Für Kinder ab 2 bis einschließlich 17 Jahren ist zusätzlich ein Lebendimpfstoff zugelassen, der als Nasenspray verabreicht wird.
Darüber hinaus empfiehlt die Stiko für Personen ab 60 Jahren die jährliche Grippeimpfung im Herbst mit einem inaktivierten Hochdosis-Impfstoff aufgrund einer geringfügigen, aber signifikanten Überlegenheit der Impfeffektivität.
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