G-BA passt Richtlinie an

Grippeimpfstoff: Zurück zu trivalenten Vakzinen Sandra Piontek, 10.09.2024 08:53 Uhr

Die Grippeschutzimpfungs-Richtlinie wurde angepasst. Foto: Dodor_Inna – stock.adobe.com
Berlin - 

Künftig sollen mit der Grippeschutzimpfung nur noch trivalente statt quadrivalente Impfstoffe zum Einsatz kommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie entsprechend angepasst.

Die Empfehlung der Stiko zum Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen wurde vom G-BA umgesetzt. Initiiert wurde die Anpassung der Richtlinie durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Diese empfahl möglichst Dreifach-Impfstoffe zu verwenden. Heißt konkret: Es wird nur noch ein inaktivierter Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlener Antigenkombination empfohlen. Die konkrete Zahl der enthaltenen Antigene werde nicht mehr angegeben, heißt es vom G-BA.

Der Hintergrund: Die künftigen Influenza-Impfstoffe enthalten die B/Yamagata-Komponente nicht mehr, da diese seit März 2020 nur noch selten nachgewiesen werden konnte.

Was bedeutet das für die bevorstehende Saison?

„Der G-BA und die Stiko gehen bei den inaktivierten Influenza-Impfstoffen davon aus, dass in Deutschland überwiegend quadrivalente Impfstoffe verfügbar sein werden“, heißt es von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Für diese ist auch mit der vorgenommenen Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie weiterhin der Leistungsanspruch für die Saison 2024/25 gegeben – die Impfung kann somit mit quadrivalenten Impfstoffen erfolgen.“

Lebendimpfstoffe

Der G-BA geht bei den Lebendimpfstoffen gegen Grippe für die bevorstehende Saison derzeit davon aus, dass diese überwiegend in der empfohlenen Dreifach-Kombination verfügbar sein werden. „Ein Totimpfstoff sollte dann verwendet werden, wenn kein trivalenter Lebendimpfstoff verfügbar ist“, heißt es.

Für Kinder und Jugendliche gilt: Influenza-Lebendimpfstoffe können laut Richtlinie aus wirtschaftlichen Gründen nur ausnahmsweise eingesetzt werden. Heißt: Wenn im medizinisch begründeten Einzelfall eine Impfung mit inaktivierten Influenza-Impfstoffen nicht durchgeführt werden kann. In diesen Fällen können Mehrkosten durch die Anwendung eines nasalen attenuierten Influenza-Lebendimpfstoffs gerechtfertigt sein.

In Kraft treten wird der Beschluss, wenn es nach Vorlage beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) keine Beanstandung gibt. Dies wird nach Angaben des G-BA voraussichtlich spätestens Anfang Oktober der Fall sein.

Tot- oder Lebendimpfstoff

Bei den in Deutschland zugelassenen Grippe-Impfstoffen für Kinder und Erwachsene handelt es sich meist um Totimpfstoffe. Totimpfstoffe enthalten inaktivierte Viren beziehungsweise Bestandteile der Viren. Für Kinder ab 2 bis einschließlich 17 Jahren ist zusätzlich ein Lebendimpfstoff zugelassen, der als Nasenspray verabreicht wird.

Die Stiko empfiehlt die Grippeimpfung für:

  • Menschen ab 60 Jahren
  • Schwangere ab dem vierten Schwangerschaftsmonat, bei chronischen Grunderkrankungen bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung durch ein Grundleiden sowie Menschen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten oder HIV-Infektion.
  • Bewohner:innen von Alten- oder Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können
  • Medizinisches Personal und Personal in Pflegeeinrichtungen
  • Menschen die ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben: Personal in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr
  • Personen mit direktem Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln

Darüber hinaus empfiehlt die Stiko für Personen ab 60 Jahren die jährliche Grippeimpfung im Herbst mit einem inaktivierten Hochdosis-Impfstoff aufgrund einer geringfügigen, aber signifikanten Überlegenheit der Impfeffektivität.

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