Giftstoffe

Erneute Prüfung von Bisphenol A

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Berlin -

Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA untersucht die Chemikalie Bisphenol A (BPA) erneut. Dafür wurde jetzt eine internationale Expertengruppe berufen, die sich mit der wissenschaftlichen Sachlage befassen soll. Die Untersuchung erfolgt aufgrund eines Berichtes, der neue Bedenken zur Sicherheit des Stoffes aufwirft. Vor allem geht es um den Einfluss von BPA auf das ungeborene Kind bei Schwangeren und das Risiko für kleine Kinder.

Der Bericht wurde vom niederländischen Institut für Umwelt und Gesundheit, RIVM, eingereicht, das sich kritisch mit zwei Studien aus dem Jahr 2014 auseinandergesetzt hatte. Beide Studien waren noch nicht veröffentlicht, als die EFSA ihre letzte Empfehlung zu Grenzwerten von BPA abgegeben hatte. Das niederländische Gesundheitsministerium hatte daraufhin eine erneute Überprüfung gefordert.

Der Stoff steht im Verdacht, Erkrankungen des Hormonsystems sowie des Herzkreislauf- und Nervensystems auszulösen. Die Experten sollen nun innerhalb der nächsten zwei Jahre eine umfassende Prüfung sämtlicher verfügbarer wissenschaftlicher Daten vornehmen. Gleichzeitig läuft derzeit in den USA eine Studie zur Toxikologie von BPA, die 2017 beendet sein soll. Sobald auch diese Ergebnisse vorliegen, soll ein abschließendes Urteil über das Risiko der hormonähnlichen Chemikalie gefällt werden. Eine endgültige Entscheidung ist für 2018 geplant.

Der empfohlene Grenzwert war bereits 2014 deutlich verschärft worden. Die EFSA hatte den Wert des Stoffes, der unter anderem in Kassenbonbeschichtungen und Mehrweg-Plastikgeschirr steckt, in einer Gefahrenbewertung von 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag auf 4 heruntergesetzt.

In der damaligen Bewertung waren die Experten zu dem Schluss gekommen, „dass BPA bei der derzeitigen Verbraucherexposition für keine Altersgruppe ein Gesundheitsrisiko darstellt“. Die Aufnahme über Ernährung oder durch eine Kombination verschiedener Quellen wie Ernährung, Staub, Kosmetika und Thermopapier von Kassenbons liege deutlich unterhalb der sicheren neuen Obergrenze.

Der Stoff war als potenziell schädlich für Leber und Niere eingestuft worden. Die Konzentration müsse dann allerdings um mehr als das Hundertfache über der neuen Obergrenze liegen, so die Aussage der EFSA. Studien, die Bisphenol A als Ursache für andere Krankheiten nennen, waren allerdings weniger aussagekräftig. Folgen für die Fortpflanzungsorgane, das Stoffwechsel-, Herz-Kreislauf-, Nerven- und das Immunsystem waren „nicht als wahrscheinlich“ erachtet worden, wurden aber nicht ausgeschlossen. Das gelte auch für Krebs, so die EU-Behörde.

Bisphenol A ist in der EU bereits in Babyflaschen verboten. Die EFSA liefert für die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten Risikobewertungen, erlässt aber selbst keine Verbote oder Ähnliches. Dies machen die Kommission oder die jeweiligen Länder. Diese treffen nach Abschluss der EFSA-Bewertung eine endgültige Entscheidung über das weitere Verfahren.

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