Calmvalera ist mit zwei Dosierungsangaben im Handel. Der Grund: Die Dosierung des homöopathischen Arzneimittels wurde nach den Vorgaben der Kommission D angepasst, wie Hevert Arzneimittel in einem Informationsschreiben mitteilt.
Calmvalera kann bei nervösen Störungen wie Schlafstörungen, Unruhe und Verstimmungszuständen angewendet werden. Das homöopathische Arzneimittel ist als Tropfen und Tabletten im Handel. Die unterschiedlichen Dosierungen beziehen sich auf die Tropfen, die zu 30, 100 und 200 ml erhältlich sind.
Die Gebrauchsinformationen – Stand November 2018 – der alten Packungen geben eine Dosierung von „anfangs 3-mal täglich 40 Tropfen; Langzeitbehandlung im Allgemeinen 3-mal täglich 20–25 Tropfen“ an. Die aktualisierte Gebrauchsinformation – Stand Juni 2023 – gibt im Rahmen der Selbstmedikation bei akuten Zuständen höchstens 6-mal täglich je 5 Tropfen und bei chronischen Verlaufsformen 1- bis 3-mal täglich je 5 Tropfen an.
„Ein Risiko für den Anwender ist mit der alten, höheren Dosierung nicht verbunden“, teilt Hevert mit. Ein Austausch der Packungen mit alter Dosierungsempfehlung ist nicht vorgesehen. Diese sind laut Informationsschreiben weiterhin verkehrsfähig.
Die Kommission D gibt es seit 1978 und berät das BfArM bei der Zulassung von homöopathischen Arzneimitteln für den humanmedizinischen Bereich. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach will Homöopathie aus dem Leistungskatalog streichen. Zumindest sieht das ein Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) aus dem Januar vor. Der Grund: Für die Wirksamkeit liegt keine hinreichende wissenschaftliche Evidenz vor. „Die Nutzung von Homöopathika und Anthroposophika sowie homöopathischer Leistungen sollte daher ausschließlich auf der eigenverantwortlichen Entscheidung der Versicherten zur Finanzierung dieser Leistungen beruhen und nicht vom Versichertenkollektiv der Krankenkasse(n) finanziert werden“, hieß es da noch. Im Entwurf aus dem März ist der Punkt allerdings nicht mehr zu finden.
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