BfArM-Bescheide

„Entscheidend ist die Liste“

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Berlin -

Deutschlandweit sind Apothekenmitarbeiter damit beschäftigt, nicht mehr oder doch wieder verkehrsfähige Arzneimittel zu sortieren. Seit das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in der vergangenen Woche eine Liste mit 80 nicht mehr verkehrsfähigen Arzneimitteln veröffentlicht hat, wird diese kontinuierlich überarbeitet. Die täglichen Aktualisierungen sind vielerorts zum festen Termin im Apothekenalltag geworden.

Daran soll sich auch in den kommenden Wochen nichts ändern: Das BfArM habe angekündigt, die Liste werktäglich gegen 14 Uhr zu aktualisieren – das werde zwischen Weihnachten und Neujahr fortgesetzt, erklärt eine Sprecherin und betont: „Die Liste ist immer Stand der Dinge.“ Sie empfiehlt Apothekern, sich einen RSS-Feed anzulegen, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Von den Aktualisierungen sind die Apotheker abhängig: „Das BfArM gibt den zeitlichen Rhythmus vor“, erklärt eine Sprecherin der Apothekerkammer Niedersachsen. „Wir können nur darauf hinweisen, dass man sich vor der Abgabe eines Arzneimittels erkundigen muss, ob es freigegeben oder noch gesperrt ist.“

Entscheidend sei dabei die BfArM-Liste. Ein gesperrtes Präparat dürfe natürlich nicht verkauft werden. Sei es aber freigegeben, müsse es auch abgegeben werden. Zurückhalten dürfen Apotheker die Präparate demnach nicht.

Fehler könnten allerdings Konsequenzen für die Apotheker haben, wenn sie beispielsweise versehentlich ein Arzneimittel abgeben, das in diesem Moment nicht verkehrsfähig ist. „Ist das Arzneimittel zum Zeitpunkt der Abgabe nicht zugelassen, dann ist das ein arzneimittelrechtlicher Verstoß“, betont die Sprecherin der Kammer. „Daran ändert sich nichts, wenn es eine Stunde später wieder freigegeben ist.“

Apothekern bleibt also nichts anderes übrig, als immer wieder auf die Liste zu schauen. Wie wichtig es ist, sich vor jeder Abgabe zu vergewissern, zeigt das Beispiel Tacpan (Tacrolimus): Das Präparat von Panacea stand ursprünglich in den Wirkstärken 0,5 mg, 1 mg und 5 mg auf der BfArM-Liste.

Der Hersteller legte Widerspruch ein, das BfArM ordnete dennoch den sofortigen Vollzug an, dann verschwanden die beiden Stärken 0,5 und 1 mg am Montagnachmittag in einer erneut aktualisierten Version der Liste. In der 14-Uhr-Version von Dienstag standen die beiden Arzneimittel wieder in der Liste, nur um in einer weiteren Version eine Viertelstunde später erneut gestrichen zu sein.

Laut der aktuellen Liste hat der Hersteller auch für die Wirkstärke 5 mg Widerspruch eingelegt. Da dieser aufschiebende Wirkung hat, ist das Präparat zunächst wieder verkehrsfähig.

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