Seit dem 14. September können alle Säuglinge – unabhängig vom Risiko für einen schweren Infektionsverlauf – in ihrer ersten Saison mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) eine Prophylaxe mit Beyfortus (Nirsevimab) erhalten. Verordnet wird zulasten der Kassen – aber wie? Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) haben unterschiedliche Vorgaben.
Nirvesimab ist ein monoklonaler Antikörper, der Neugeborene und Säuglinge vor schweren RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege schützt. Vorteil: Im Gegensatz zu herkömmlichen Impfstoffen, die zumeist erst nach einer Grundimmunisierung und möglichen Auffrischimpfungen wirken, sind Neugeborene und Säuglinge nach passiven Immunisierung sofort geschützt. Die Anwendung von Nirsevimab im zweiten Lebensjahr ist nur bei einem hohen Risiko für schwere Krnakheitsverläufe zulasten der GKV möglich.
Zum Rezept gibt es verschiedene Vorgaben. Hier einige Beispiele:
Um die erhöhte Nachfrage nach Beyfortus zu decken, bringt Sanofi zeitlich befristet Ware in französischer und spanischer Aufmachung in Verkehr. Die Impfsaison für Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, hat begonnen.
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