SSB oder Einzelverordnung

Beyfortus: Was gilt beim Rezept? Nadine Tröbitscher, 04.10.2024 11:59 Uhr

Beyfortus kann als Einzelverordnung oder als Sprechstundenbedarf verordnet werden. Foto: Paul-Ehrlich-Institut
Berlin - 

Seit dem 14. September können alle Säuglinge – unabhängig vom Risiko für einen schweren Infektionsverlauf – in ihrer ersten Saison mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) eine Prophylaxe mit Beyfortus (Nirsevimab) erhalten. Verordnet wird zulasten der Kassen – aber wie? Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) haben unterschiedliche Vorgaben.

Nirvesimab ist ein monoklonaler Antikörper, der Neugeborene und Säuglinge vor schweren RSV-Erkrankungen der unteren Atemwege schützt. Vorteil: Im Gegensatz zu herkömmlichen Impfstoffen, die zumeist erst nach einer Grundimmunisierung und möglichen Auffrischimpfungen wirken, sind Neugeborene und Säuglinge nach passiven Immunisierung sofort geschützt. Die Anwendung von Nirsevimab im zweiten Lebensjahr ist nur bei einem hohen Risiko für schwere Krnakheitsverläufe zulasten der GKV möglich.

Das Rezept

Zum Rezept gibt es verschiedene Vorgaben. Hier einige Beispiele:

  • Baden-Württemberg: Laut Kassenärztlicher Vereinigung erfolgt die Verordnung als E-Rezept auf den Namen des Patienten zulasten der jeweiligen Krankenkasse – kein Sprechstundenbedarf (SSB).
  • Nordrhein: Die Vertragspartner haben sich darauf verständigt, dass Beyfortus ab dem 1. Oktober über den SSB bezugsfähig ist. So können Praxen sicherstellen, dass der Antikörper in vorrätig ist, wenn die Entscheidung zur Prophylaxe gefallen ist.
  • Niedersachsen: Laut AOK kann eine Verordnung auf Kassenrezept (Muster 16, E-Rezept) nach Maßgabe der RSV-Prophylaxeverordnung beziehungsweise des Therapiehinweises zur RSV-Prophylaxe in Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie erfolgen.
  • Bayern: „Die Immunisierung ist seit 13.09.2024 GKV-Leistung. Damit kann ein eRezept (bzw. Muster 16) ausge­stellt werden“, heißt es von der KV Bayern. Somit ist im Freistaat eine Einzelverordnung möglich.
  • Hamburg: Beyfortus muss laut KV auf einem Kassenrezept als Einzelverordnung auf den Patientennamen zulasten der entsprechenden Krankenkasse verordnet werden. „In Hamburg ist eine Anforderung dieses Präparates über den Sprechstundenbedarf nicht möglich.“
  • Brandenburg: In Brandenburg erfolgt die Verordnung von Nirsevimab zu Lasten der GKV über ein Patientenrezept (Muster 16).
  • Hessen: Ausgestellt wird Kassenrezept auf den Namen des Kindes. Dieses sollen Eltern in der Apotheke einlösen.

Um die erhöhte Nachfrage nach Beyfortus zu decken, bringt Sanofi zeitlich befristet Ware in französischer und spanischer Aufmachung in Verkehr. Die Impfsaison für Säuglinge, die zwischen April und September geboren sind, hat begonnen.