Malariamittel

Bayer: Resochin geht außer Vertrieb

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Berlin -

Vor über 60 Jahren brachte Bayer mit Resochin ein Chloroquin-haltiges Mittel zur Behandlung und zur Prophylaxe von Malaria auf den Markt. Nun hat der Konzern den Vertrieb aller Resochin-Produkte eingestellt. Der Wirkstoff kann laut Bayer nicht mehr in der erforderlichen Qualität hergestellt werden.

Bereits Anfang Juli hatte Bayer den Vertrieb aller Resorchin-Produkte eingestellt. Grund dafür ist, dass die Herstellung des Arzneistoffes Chloroquinphosphat nicht mehr in der erforderlichen Qualität erfolgen kann. Die weltweite Suche nach einem alternativen Hersteller verlief laut Konzern erfolglos, sodass die Produktion zum Stoppen kam. Bayer betont, dass alle bereits im Markt befindlichen Produkte den vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen entsprechen. Es sei keine unzureichende Patientenversorgung zu befürchten, da ausreichend Alternativen am Markt seien.

Resochin wurde zur Therapie und zur Prophylaxe von Malaria angewendet. Der Wirkstoff Chloroquin ist gegen alle vier menschen-pathogenen Malaria-Erreger wirksam. Der Arzneistoff ist Mittel der Wahl zur Behandlung der Unterform Malaria quartana. Darüber hinaus hatte das Arzneimittel die Zulassung zur Behandlung des systemischen Lupus erythematodes sowie der chronischen Polyarthrtitis einschließlich der juvenilen Form. Für Chloroquin gibt es eine sogenannte kumulative Dosis, das bedeutet, dass die Einnahme nur bis zu einer definierten Gesamtdosis erfolgen durfte. Danach musste die Therapie abgebrochen oder umgestellt werden.

Als alternative Prophylaxe-Methoden stehen verschiedene Präparate zur Verfügung: Malarone (GlaxoSmithKline) ist ein Kombinationspräparat aus Atovaquon und Proguanil. Vorteil des Arzneimittels ist die kurze Einnahmedauer, daher ist es gut für Reisende mit Kurzaufenthalten in Malariagebieten geeignet. Doxycyclin ist ebenfalls zur Prophylaxe der Malaria geeignet und wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für einige Regionen explizit empfohlen. In Deutschland ist Doxycyclin für diese Indikation nicht zugelassen und kann somit nur als Off-Label-Use verordnet werden.

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