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Zulassungsänderung für Procoralan

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Berlin -

Nach Abschluss eines europäischen Risikobewertungsverfahrens zu Procoralan (Ivabradin) veröffentlicht die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) neue Empfehlungen zur sicheren Anwendung. Laut der SIGNIFY-Studie war bei Patienten mit symptomatischer Angina pectoris das Risiko für kardiovaskulären Tod und Myokardinfarkt unter Ivabradin erhöht. Zudem wiesen die Daten auf ein höheres Risiko für Bradykardie und Vorhofflimmern unter Ivabradin hin. Sobald ein Beschlusss der EU-Kommission vorliegt, wird die Fach- und Gebrauchsinformation aktualisiert.

Das Präparat zur Senkung der Herzfrequenz ist zugelassen zur symptomatischen Behandlung der chronischen stabilen Angina pectoris bei Erwachsenen mit koronarer Herzkrankheit und normalem Sinusrhythmus. Außerdem wird es eingesetzt bei chronischer Herzinsuffizienz der NYHA-Klasse II bis IV mit systolischer Dysfunktion, bei Patienten im Sinusrhythmus mit einer Herzfrequenz von mehr als 75 Schlägen pro Minute, jeweils als Arzneimittel der zweiten Wahl.

Laut EMA-Empfehlung soll eine symptomatische Therapie der chronisch stabilen Angina pectoris mit Ivabradin nur bei Patienten mit einer Ruhe-Herzfrequenz von mindestens 70 Schlägen pro Minute initiiert werden. Die Anfangsdosis sollte 5 mg zweimal täglich und die Erhaltungsdosis 7,5 mg zweimal täglich nicht überschreiten. Die Behandlung sollte nur dann fortgesetzt werden, wenn sich innerhalb von drei Monaten die Symptomatik verbessert oder sich die Ruhe-Herzfrequenz klinisch relevant reduziert.

Zudem ist künftig die gleichzeitige Behandlung mit Ivabradin und Verapamil beziehungsweise Diltiazem kontraindiziert. Vor Behandlungsbeginn und bei Einstellung sollten der EMA zufolge Herzfrequenz-Serienmessungen und EKG-Untersuchungen oder ambulante 24-Stunden-Messungen durchgeführt werden. Bei Vorhofflimmern sollen der Patient überwacht und das Nutzen-Risiko-Verhältnis abgewogen werden. Wenn die Ruhe-Herzfrequenz unter 50 Schläge pro Minute sinkt oder Symptome einer Bradykardie auftreten, soll die Ivabradin-Dosis auf 2,5 mg zweimal täglich reduziert werden beziehungsweise bei anhaltendem Zustand abgesetzt werden.

Beim Krebsmedikament Eligard (Leuprorelin) gibt es die Gefahr der eingeschränkten Wirksamkeit. Darüber informierte der Hersteller Astellas. Gründe für die ungenügende Suppression des Plasma-Testosteron-Spiegels bei Patienten mit fortgeschrittenem, hormonabhängigem Prostatakarzinom seien Fehler bei der Lagerung, während der Zubereitung, beim Mischen und der Applikation der Depotspritze.

Nach Spontanberichten zu Medikationsfehlern bei dem Gonadotropin-Releasing-Hormon-Rezeptor-Agonisten hatte die EMA eine Vereinfachung der Anleitung in der Fach- und der Gebrauchsinformation empfohlen. Auch sollte das Applikationssystem optimiert werden. Derzeit empfiehlt Astellas, sich vor Anwendung mit den Anweisungen vertraut zu machen.

Bei über dem Kastrationsniveau liegenden Testosteron-Spiegeln und/oder einem Anstieg der PSA (prostataspezifisches Antigen)-Spiegel soll ein möglicher Zusammenhang mit Medikationsfehlern beachtet werden. Da häufig die Vorbereitung der Depotspritze nicht bei Raumtemperatur erfolgt sei, soll eine Änderung der Zulassung bezüglich der Lagertemperatur des Produktes eingereicht werden. Diese soll erlauben, das das Produkt bis zu einem Monat bei Raumtemperatur lagern kann.

Zum 28. Februar werden die Zulassungen zu Bromocriptin-haltigen Arzneimitteln zum Abstillen geändert. Damit setzt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Durchführungsbeschluss der EU-Kommission im Rahmen eines europäischen Risikobewertungsverfahrens um.

Im Juli hatte die EMA neue Anwendungsbeschränkungen wegen seltener, aber potentiell schwerwiegender kardiovaskulärer, neurologischer und psychiatrischer Nebenwirkungen empfohlen. Die betroffenen Hersteller AbZ Pharma, Betapharm, Meda und Ratiopharm informieren in einem gemeinsamen Rote-Hand-Brief über die Änderungen.

Hexal und 1A Pharma rufen mehrere Chargen der Schmelztabletten Olanzapin zurück. Bei den Präparaten wurde ein unzulässiger Spiegel eines Abbauproduktes festgestellt. Ein medizinisches Risiko bestehe nach derzeitiger Einschätzung nicht. Bei 1A Pharma sind die Chargen CV1337, EJ4257, CX2672, CV1392, CY1029, CU6528, DC3264, DC3426, CU6585, CU6586, CV2248, DC4011 und EB6904 betroffen. Die entsprechenden Chargen von Hexal sind CX8915, CX8922, CX2667, CX2671, EC9757, DC3425, DC3431, EM5617, CV2247, CV2249 und DC3523.

Hexal bittet bei weiteren Präparaten um Aufmerksamkeit: Bei mehreren Chargen des Pulvers Imipenem/Cilastatin wurde bei der Prüfung auf verwandte Substanzen eine geringfügige Abweichung von der Spezifikation festgestellt. Ein medizinisches Risiko bestehe auch hier nach derzeitiger Einschätzung nicht. Hexal bittet um Rücksendung der Chargen: CV5609, CV5619, CV5621, CV5625, CV8799, CV8800, CX3711, CZ1773, CZ1774, CZ3316, CZ3322, CZ5935, CZ3414, DB1778.

Um Prüfung und Rücksendung bittet Hexal außerdem bei mehreren Chargen des Präparats CEC (Cefaclor): DE8395, DE8396, DN3389, DN3391. Bei der Prüfung des Wirkstoffgehaltes hatte der Hersteller eine geringfügige Abweichung festgestellt.

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