AMK-Nachrichten

Kytta-Balsam verlässt den Markt

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Berlin -

Das Beinwell-Präparat Kytta Balsam wird zurückgerufen. Nach Angaben von Hersteller Merck verliert das pflanzliche Schmerzmittel Ende des Monats seine Zulassung. Andere Darreichungsformen sind nicht betroffen. Reimporteur Emra ruft eine Charge des Antiparkinsonmittels Stalevo (Levodopa, Carbidopa, Entacapon) zurück. In den Packungen befindet sich eine falsche Gebrauchsanweisung.

Kytta Balsam (Beinwellwurzel-Extrakt, Methylnicotinat) verliert mit Wirkung zum 30. April 2016 seine Verkehrsfähigkeit – die Zulassung erlischt mit diesem Datum. Betroffen sind sämtliche Chargen aller verfügbaren Packungsgrößen von 50, 100 und 150 g (PZN 04556527, 04556533, 04922624). Die im Handel befindliche Ware darf dann nicht mehr abgegeben werden.

Apotheken werden um Überprüfung ihrer Lagerbestände gebeten. Vorhandene Packungen sollen bis zum 31. Mai zurückgesendet werden. Der Versand kann unfrei erfolgen; die zurückgesendete Ware wird vollständig erstattet, so der Hersteller.

Andere Darreichungsformen von Kytta sind nicht vom Erlöschen der Zulassung betroffen. Merck bewirbt bereits nur noch die Präparate Kytta Schmerzsalbe, Kytta Geruchsneutral sowie Kytta Plasma. Alle Produkte enthalten Beinwellwurzel-Extrakt, Methylnicotinat ist nicht enthalten.

Eine Charge des Antiparkinsonmittels Stalevo muss zurück ins Lager. Darauf macht Reimporteur Emra über die Arzneimittelkommission der deutschen Apotheker (AMK) aufmerksam. Bei Überprüfung des Arzneimittels war festgestellt worden, dass die Packungen eine Gebrauchsinformation mit einer abweichenden Wirkstärke enthalten. Anstelle der korrekten Dosierung von 100/25/200mg bezieht sich die Produktinformation auf die Stärke 50/12,5/200mg.

Die Unterschiede bezögen sich nur auf die Bezeichnung und die Beschreibung der Tabletten, so das Unternehmen aus Trittau. Betroffen ist die Charge 1671647 mit der PZN 00215427 (100 Tabletten). Packungen dieser Charge mit korrekter Gebrauchsinformation werden zusätzlich mit *N* gekennzeichnet, so Emra. So gekennzeichnete Packungen seien von dem Rückruf nicht betroffen.

Apotheken sollen betroffene Packungen über den Großhandel zurücksenden. Eine entsprechende Gutschrift wird ausgestellt.

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