Rückruf mehrerer Chargen

Air Queen-Masken: Mangelhafte Schutzwirkung nachgewiesen

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Berlin -

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) warnt aktuell vor einer mangelnden Schutzwirkung der Siegmund Air Queen Breeze Mask des Herstellers Toptec. Apotheken sollten bei Anfragen Bescheid wissen und entsprechend aufklären können.

Apotheken galten lange Zeit als Hauptanlaufstelle, wenn es um den Kauf von Schutzmasken geht. Mittlerweile bieten auch zahlreiche Discounter die Produkte an. Die Air Queen-Masken sehen optisch etwas anders aus als die herkömmlichen FFP2-Masken, dennoch sind sie durch ihre Filterwirkung als solche klassifiziert und tragen die Kennzeichnung CE2163. Die Masken bestehen aus drei Lagen Nanovlies und sollen eine Filterleistung von > 94 Prozent besitzen.

Bestimmter Grenzwert überschritten

Aktuell werden jedoch mehrere Chargen der Masken, welche ab Oktober 2021 in Korea produziert wurden, zurückgerufen. „Eine Prüfung mit Paraffinölaerosolen hat nun ergeben, dass der Filterdurchlass der untengenannten Masken einen von der Norm EN 149 geforderten Grenzwert überschreitet. Es könnte daher unter Umständen kein ausreichender Gesundheitsschutz für die Träger der Masken vorhanden sein“, erklärt der Hersteller Toptec in einer Kundeninformation. Es sei bislang jedoch kein Fall einer tatsächlichen Gesundheitsbeeinträchtigung bekannt.

Betroffen sind die folgenden Lotnummern:

LOT: T211005-FFP2 WL, T211105-FFP2 WL, T211206-FFP2 WL, T211229-FFP2 WL, T220207-FFP2 WL und T220310-FFP2 WL

Die Lotnummer ist auf der Rückseite der Verpackung ganz unten abzulesen. Die seit kurzem vertriebenen FFP2 Atemschutzmasken mit der CE Kennzeichnung 1008 und sind nicht vom Rückruf betroffen.

Betroffene Ware wird vom Hersteller ausgetauscht. Sie soll daher nicht vernichtet werden. Kund:innen sollen sich dazu an den Händler wenden, bei dem sie die Produkte erworben haben. Daher könnten auch Apotheken vermehrt Nachfragen in den kommenden Tagen und Wochen erhalten. Der Umtausch der betroffenen Masken sollte von den Apotheken mit dem jeweiligen Lieferanten oder der Firma Siegmund Care geklärt werden.

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