Suizidbeihilfe

Strafrechtler: Sterbehilfe nicht kriminalisieren

, Uhr
Frankfurt/Main -

Zahlreiche deutsche Strafrechtslehrer wenden sich gegen eine Ausweitung

der Strafbarkeit von Sterbehilfe. In einer von bisher 135 Professoren

und Praktikern unterzeichneten Stellungnahme, die der „Frankfurter

Allgemeinen Zeitung“ vorliegt, warnen sie vor einem Systembruch, dessen

Auswirkungen nicht absehbar seien.

„Mit der Strafbarkeit des assistierten Suizids würde die in den letzten Jahren durch den Bundesgesetzgeber und die Gerichte erreichte weitgehende Entkriminalisierung des sensiblen Themas Sterbehilfe konterkariert“, zitiert das Blatt aus dem Papier. Das geltende Polizei- und Strafrecht reiche aus. Es sei verfehlt, nun etwa das Arzt-Patienten-Verhältnis „in einen Graubereich möglicher Strafbarkeit zu ziehen“.

Zu den Unterzeichnern gehören dem Bericht zufolge viele renommierte Strafrechtslehrer sowie der Vorsitzende des Zweiten Strafsenats am Bundesgerichtshof (BGH), Professor Dr. Thomas Fischer, und die frühere Generalbundesanwältin Monika Harms.

Die Juristen weisen in ihrer Resolution darauf hin, dass in Hospizen und Palliativstationen „tagtäglich organisiert Sterbehilfe geleistet“ werde. Dabei komme es in vielen Fällen zu einer Verkürzung der verbleibenden Lebenszeit. Gleichwohl sei die Tätigkeit dieser Einrichtungen „uneingeschränkt positiv zu bewerten“ und dürfe nicht mit Strafbarkeitsrisiken gehemmt werden.

Das Recht auf Selbstbestimmung jedes Menschen umfasse auch das eigene Sterben. „Eine Strafbarkeit der Suizidbeihilfe greift in das Selbstbestimmungsrecht unverhältnismäßig ein“, heißt es laut „FAZ“ in dem Aufruf.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Noweda übernimmt CardLink-Gebühren
Kuck: Lauterbach öffnet Markt für Kettenkonzerne
Rechtswidrige Arzneimittelangebote
Für 55 Euro: Novaminsulfon auf Ebay
Mehr aus Ressort
Aus für Traditionsapotheke
Abriss-Baustelle gab Apotheke den Rest

APOTHEKE ADHOC Debatte