Suizidbeihilfe

Strafrechtler: Sterbehilfe nicht kriminalisieren dpa, 15.04.2015 11:40 Uhr

Frankfurt/Main - 

Zahlreiche deutsche Strafrechtslehrer wenden sich gegen eine Ausweitung

der Strafbarkeit von Sterbehilfe. In einer von bisher 135 Professoren

und Praktikern unterzeichneten Stellungnahme, die der „Frankfurter

Allgemeinen Zeitung“ vorliegt, warnen sie vor einem Systembruch, dessen

Auswirkungen nicht absehbar seien.

„Mit der Strafbarkeit des assistierten Suizids würde die in den letzten Jahren durch den Bundesgesetzgeber und die Gerichte erreichte weitgehende Entkriminalisierung des sensiblen Themas Sterbehilfe konterkariert“, zitiert das Blatt aus dem Papier. Das geltende Polizei- und Strafrecht reiche aus. Es sei verfehlt, nun etwa das Arzt-Patienten-Verhältnis „in einen Graubereich möglicher Strafbarkeit zu ziehen“.

Zu den Unterzeichnern gehören dem Bericht zufolge viele renommierte Strafrechtslehrer sowie der Vorsitzende des Zweiten Strafsenats am Bundesgerichtshof (BGH), Professor Dr. Thomas Fischer, und die frühere Generalbundesanwältin Monika Harms.

Die Juristen weisen in ihrer Resolution darauf hin, dass in Hospizen und Palliativstationen „tagtäglich organisiert Sterbehilfe geleistet“ werde. Dabei komme es in vielen Fällen zu einer Verkürzung der verbleibenden Lebenszeit. Gleichwohl sei die Tätigkeit dieser Einrichtungen „uneingeschränkt positiv zu bewerten“ und dürfe nicht mit Strafbarkeitsrisiken gehemmt werden.

Das Recht auf Selbstbestimmung jedes Menschen umfasse auch das eigene Sterben. „Eine Strafbarkeit der Suizidbeihilfe greift in das Selbstbestimmungsrecht unverhältnismäßig ein“, heißt es laut „FAZ“ in dem Aufruf.