Erstattungsausschluss

G-BA begrüßt Homöopathie-Urteil

, Uhr

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht sich durch das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Erstattungsfähigkeit des Antitussivums Monapax gestärkt. Das BSG hatte entschieden, dass der Verordnungsausschluss rechtens ist.

In gleich mehrfacher Hinsicht seien grundlegende Rechtsauffassungen gestützt worden, begrüßt der G-BA das Urteil. Das BSG hatte am Mittwoch entschieden, dass der Ausschluss aus der Verordnung zum Gestaltungsspielraum des G-BA gehört. Es sei nicht zu beanstanden, dass der G-BA in der Regel die Wirtschaftlichkeit von Präparaten verneine, die eine fixe Kombination unterschiedlicher, möglicherweise gegensätzlich wirkender Wirkstoffe enthalten.

Homöopathische Arzneimittel – auch für Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen – dürfen demnach ebenfalls vom G-BA bewertet werden. Dies gelte auch für Homöopathika mit fixer Wirkstoffkombination, so die Richter. Die betroffenen Hersteller hätten keinen Anspruch darauf, von wirkstoffbezogenen Verordnungseinschränkungen und -ausschlüssen freigestellt zu werden.

Auch das Gebot, nach dem die spezifische Wirkung von Homöopathika als besonderer Therapierichtung berücksichtigt werden muss, begründe keinen Anspruch auf Erstattung, so das BSG: Aus dieser Vorgabe könne „kein Anspruch auf Privilegien gegenüber anderen Arzneimitteln abgeleitet werden“.

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert Nachweise
Werden Privatpatienten bei Terminvergaben bevorzugt?
Ähnliche Symptome wie Denguefieber
Oropouche-Fieber: Gefahr für Europa?
„Neues Gesetz könnte Notstand verschärfen“
Bild: Lauterbach und „das große Apothekensterben“
Mehr aus Ressort
„Mein Herz schlägt für Dorfapotheken“
Apothekerin: Dorfapotheken sind wichtig für die Ortstruktur
„Das System bricht langsam zusammen“
Apotheker: Staat bricht seine Verpflichtungen

APOTHEKE ADHOC Debatte