Siebenjähriger vor Gericht

Dreirad von der Kasse

, Uhr

Ein siebenjähriger Junge hat sich in Düsseldorf vor Gericht von seiner Krankenkasse ein Tandem-Dreirad erstritten. Die Kasse müsse die 6600 Euro für das Therapierad erstatten, entschied das Düsseldorfer Sozialgericht. Ein Arzt hatte dem geistig behinderten Epileptiker das Rad verordnet. Die Kasse hatte sich aber geweigert, das Rad zu bezahlen und argumentiert, ein Rollstuhl sei für den Jungen ausreichend. Rad fahren gehöre nicht zu den menschlichen Grundbedürfnissen.

Das sahen die Richter anders: Mit dem Rad könne sich der Junge einen Freiraum erschließen und an selbstständige Fortbewegung herangeführt werden. Dies gehöre durchaus zu den Grundbedürfnissen eines Menschen. Zudem ermögliche das Hilfsmittel gemeinsame familiäre Aktivitäten (Az.: S 4 KR 17/06).

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Entschuldigung via X
Piechotta beleidigt Scholz
Atemwegserkrankungen und Unterernährung
Krankheit X: WHO findet Ursache
Mehr aus Ressort
Unterschied Versorgung und Handel
Heiligabend-Notdienst: Apotheker schreibt Jauch
„Hessen hat eine weitere Apothekerin verloren“
Jahrelanges Warten: Pharmazeutin wechselt in die Industrie

APOTHEKE ADHOC Debatte