Dreirad von der Kasse dpa, 05.07.2007 18:45 Uhr
Ein siebenjähriger Junge hat sich in Düsseldorf vor Gericht von seiner Krankenkasse ein Tandem-Dreirad erstritten. Die Kasse müsse die 6600 Euro für das Therapierad erstatten, entschied das Düsseldorfer Sozialgericht. Ein Arzt hatte dem geistig behinderten Epileptiker das Rad verordnet. Die Kasse hatte sich aber geweigert, das Rad zu bezahlen und argumentiert, ein Rollstuhl sei für den Jungen ausreichend. Rad fahren gehöre nicht zu den menschlichen Grundbedürfnissen.
Das sahen die Richter anders: Mit dem Rad könne sich der Junge einen Freiraum erschließen und an selbstständige Fortbewegung herangeführt werden. Dies gehöre durchaus zu den Grundbedürfnissen eines Menschen. Zudem ermögliche das Hilfsmittel gemeinsame familiäre Aktivitäten (Az.: S 4 KR 17/06).